Rund 100 000 Asylbewerber sollen weniger Taschengeld erhalten. Foto: dpa

Durch die geplanten Änderungen bei den Leistungen für Asylbewerber, werden rund 100 000 Asylbewerber im kommenden Jahr weniger Geld erhalten als bisher.

Berlin - Durch die geplanten Änderungen bei den Leistungen für Asylbewerber sollen rund 100 000 Asylbewerber im kommenden Jahr weniger Geld erhalten als bisher. Das geht aus einem Entwurf hervor, den das Arbeitsministerium am Dienstag den anderen Ressorts der Bundesregierung zugeleitet hat.

Er sieht vor, dass alleinstehende Asylbewerber, die nicht in einer eigenen Wohnung leben, künftig behandelt werden sollen wie Paare. Dahinter steckt die Idee, dass für den Einzelnen geringere Kosten anfallen, wenn er in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer Gemeinschaftsunterkunft lebt.

Während die Geldleistungen für Erwachsene, die ohne einen Partner in einer eigenen Wohnung leben, zum 1. Januar 2020 von derzeit 135 Euro auf 150 Euro steigen sollen, erhalten die Bewohner der Unterkünfte das niedrigere „Taschengeld“ in Höhe von 136 Euro. Asylbewerber, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit eine Pauschale erhalten, sollen davon künftig bis zu 200 Euro behalten dürfen.

„In Sammellagern eingepferchte Asylsuchende“

Aus dem Arbeitsministerium hieß es, der Entwurf sei „kostenneutral“. Die integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Filiz Polat, warf der Regierung vor, sie versuche seit Jahren, „durch die Hintertür die Versorgung für Asylsuchende immer weiter auszuhöhlen“.

Innenpolitikerin Ulla Jelpke (Linke) sagte, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verlange von den „in Sammellagern eingepferchten Asylsuchenden“, dass sie mit ihnen völlig fremden Menschen eine Art Solidargemeinschaft bildeten, um dann - etwa durch gemeinsames Einkaufen - Einspareffekte zu erzielen. Das sei realitätsfern.

Unzufrieden zeigte sich auch der Koalitionspartner. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch), abgelehnte Asylbewerber und Ausländer, „die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, sollten insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten“.