Nur weil’s früher so funktioniert hat, muss das morgen nicht genauso sein. Foto: www.mauritius.sodatech.com

Arbeitswelt und Berufsbilder verändern sich rasend durch die Digitalisierung. Weiterbildungen sind wichtig wie nie zuvor. Was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn sie Schritt halten wollen.

Stuttgart - Werkstücke kommunizieren mit der Maschine, die Produktion steuert sich praktisch von selbst und ermöglicht die Herstellung von Möbeln nach den individuellen Vorgaben des Kunden: Was wie Science-Fiction klingt, ist bei der Homag Holzbearbeitungssysteme GmbH längst Realität.

Das mittelständische Unternehmen aus dem badischen Schopfloch, das Holzbearbeitungsmaschinen für die Möbelindustrie herstellt, setzt ganz auf die Möglichkeiten der Digitalisierung. Das Unternehmen hat in den vergangenen Jahren konsequent in Forschung und Entwicklung investiert und hat sich dadurch einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz erarbeitet.

Die Digitalisierung läuft längst

„Wer zukunftsfähig sein will, muss seine Produkte und Dienste mit Blick auf eine zunehmend digitalisierte Welt anpassen“, mahnt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Eine Studie des Digitalverbands zeigt, wie groß die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft bereits sind: Demnach bieten 41 Prozent der Unternehmen hierzulande neue Produkte oder Dienstleistungen an. Umgekehrt haben 16 Prozent bereits Produkte vom Markt genommen.

Fast zwei Drittel (63 Prozent) haben ihre Produkte und Leistungen um digitale Zusatzdienste ergänzt. Beinahe jedes dritte Unternehmen (32 Prozent) setzt dabei auf Online-Kommunikation, zum Beispiel über soziale Medien. Fast jedes vierte Unternehmen (23 Prozent) hat Dienste wie Online-Shops oder Buchungssysteme eingeführt und jedes fünfte (21 Prozent) bietet digitalen Service wie eine Fernwartung via Internet an.

Ständiges Lernen

„Eine direkte und schnelle Interaktion und Kommunikation kann den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen“, meint Rohleder. Aus Bitkom-Sicht ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche digitale Transformation bestehender Geschäftsmodelle, dass dieses Thema fest in der Organisation verankert wird. Und dazu gehört, dass die Mitarbeiter entsprechend weitergebildet werden.

„Mangelndes Wissen der Mitarbeiter ist eines der größten Hemmnisse der erfolgreichen Digitalisierung“, betont Antonia Stein, Fachanwältin für Arbeitsrecht am Stuttgarter Standort der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Denn die Arbeitswelt und auch die Berufsbilder verändern sich durch die Digitalisierung, traditionelle Aufgaben werden in immer größerem Maße von Maschinen und Algorithmen übernommen. „Die Mitarbeiter müssen auf diese Veränderungen vorbereitet werden, auch, um Ängste abzubauen“, so Stein. „Die Qualifizierung der Mitarbeiter wird daher zukünftig einen deutlich höheren Stellenwert haben.“

Das Feld ist weit

Der Bedarf an Weiterbildung betreffe dabei nicht nur die technischen Entwicklungen, sondern auch rechtliche Neuerungen, ergänzt Jan Peter Schiller, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wirtschaftskanzlei CMS. Insbesondere wenn die Mitarbeiter über letztere nicht ausreichend informiert sind und etwa gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, kann dies erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

Denn das Unternehmen haftet für Datenschutzverstöße seiner Mitarbeiter, die dadurch entstehen, dass diese nicht hinreichend geschult wurden. „Die Bußgelder können pro Verstoß bis zu mehrere Millionen Euro betragen“, so Schiller. „Für Unternehmen ist es also wirtschaftlich günstiger, in eine gute Weiterbildung zu investieren.“

Derartige Schulungen sollten zeitnah nach Beginn der Tätigkeit sowie immer dann erfolgen, wenn wesentliche Neuerungen zu vermitteln sind. „Eine Auffrischung wird hier einmal pro Jahr empfohlen“, so CMS-Experte Schiller. Diese könne auch online zum Beispiel in Webinaren erfolgen.

Teil des Arbeitsprozesses

Insgesamt sei die Weiterbildung zur Digitalisierung und den damit zusammenhängenden Fähigkeiten als fortlaufender Prozess zu verstehen, der auch in den Arbeitsprozess übernommen wird. Bei den technischen Entwicklungen sollte dabei darauf geachtet werden, dass die Weiterbildungsmaßnahme nicht nur den aktuellen Stand in den Blick nimmt, sondern auch neue Entwicklungen und Trends darstellt, meint Schiller. „Das erhöht die Motivation und ermöglicht den Mitarbeitern eine aktive Mitarbeit an der digitalen Transformation.“ Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten dabei so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter flexibel und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen sich die notwendigen Kompetenzen aneignen und auf das Wissen zugreifen können, sagt Heuking-Anwältin Antonia Stein.

Dabei können die Mitarbeiter durchaus zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen verpflichtet werden. Manche Berufsgruppen – etwa Ärzte oder Piloten – sind ohnehin gesetzlich zu regelmäßigen Fortbildungen verpflichtet. Zudem kann es entsprechende Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geben.

Fortbildung im Eigeninteresse

„Steigern oder ändern sich die Anforderungen an die vertragliche Tätigkeit im Laufe des Arbeitsverhältnisses und fehlen dem Mitarbeiter infolgedessen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, so kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung oder Fortbildung verlangen, zumindest dann, wenn diese in der Arbeitszeit erfolgen soll“, erläutert Fachanwältin Stein. „Gerade wenn sich der Tätigkeitsschwerpunkt und das Arbeitsumfeld des Arbeitgebers durch die Digitalisierung so stark verändern, dass der Mitarbeiter mit seinen bisherigen Fähigkeiten nicht mehr eingesetzt werden könnte, liegt die Fortbildung auch im Eigeninteresse des Mitarbeiters.“

Notfalls auf eigene Faust

Wer sich auf eigene Faust weiterbilden möchte, weil der Arbeitgeber nur unzureichende Schulungen anbietet, muss die Kosten dafür meist selbst tragen. In Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern besteht aber in vielen Bundesländern die Möglichkeit, sich für die Weiterbildung bei vollen Bezügen freistellen zu lassen.

„In Baden-Württemberg ermöglicht das Bildungszeitgesetz sogenannten Bildungsurlaub“, erklärt Stein. „Hiernach können bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr genommen werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als zwölf Monate besteht.“ Der Urlaub muss aber auch zu Bildungszwecken genutzt werden.