Barauszahlungen von Sozialleistungen, etwa eines Vorschusses auf Arbeitslosengeld, sollen ab kommendem Jahr auch an Supermarktkassen möglich sein. Foto: dpa

Supermärkte und Drogerien sollen künftig die Barauszahlungen der Bundesagentur für Arbeit übernehmen. Die Nationale Armutskonferenz warnt vor einer Stigmatisierung von Erwerbslosen. Die Betroffenen hätten ein Recht auf Diskretion.

Stuttgart - Die Kritik an der geplanten Abschaffung von bundesweit gut 300 Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen reißt nicht ab. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte am Wochenende angekündigt, dass sich Erwerbslose künftig auch Sozialleistungen an Kassen von Einzelhändlern auszahlen lassen können (wir berichteten). Die Umstellung soll im kommenden Frühjahr starten, spätestens Ende 2018 soll der Service bundesweit in mehr als 8500 Märkten von Rewe, Penny, dm und Rossmann verfügbar sein.

Am Mittwoch meldete sich die Nationale Armutskonferenz zu Wort: „Ein solches Verfahren trägt zur weiteren Stigmatisierung von Leistungsberechtigten bei, die sich vor den Augen von Kunden und Kassierern als Erwerbslose outen müssten“, sagte Barbara Eschen, Diakonie-Direktorin und Sprecherin der Armutskonferenz. Die Betroffenen hätten aber ein Recht auf Diskretion. „Diese zu gewährleisten, ist eine staatliche Aufgabe – nicht die von Drogeriemärkten oder Discountern“, so Eschen.

Künftig soll der Barcode aufs Smartphone geschickt werden

Ein BA-Sprecher entgegnete der Kritik auf Nachfrage: „Niemand muss sich als Arbeitsloser outen.“ Es sei für Beobachter nicht erkennbar, um welche Form der Auszahlung es sich handele. Kunden würden einen Zettel mit Barcode an der Kasse abgeben, auf dem weder ihr Name noch das BA-Logo zu sehen sei. Er widersprach auch der Darstellung, das Verfahren stelle keine Vereinfachung aus Sicht der Betroffenen dar, weil die Barcode-Zettel weiterhin persönlich beim Jobcenter abgeholt werden müssten: Sie könnten auch per Post zugestellt werden und sollen künftig direkt aufs Smartphone geschickt werden. Ohnehin sei „niemand dazu verpflichtet“, den Service zu nutzen, denn es bleibe weiterhin möglich, einen Verrechnungsscheck in einer Bankfiliale einzulösen; ein Verfahren, das bis zur Einführung der Kassenautomaten im Jahr 2005 die einzige Alternative zur Überweisung auf das eigene Konto war.

Die Nationale Armutskonferenz – ein Zusammenschluss aus Verbänden der Wohlfahrtspflege, dem DGB und weiteren Organisationen – zielt mit ihrer Kritik vor allem auf diejenigen Betroffenen ab, die kein eigenes Konto haben. Dem BA-Sprecher zufolge seien dies etwa 40 000 Kunden der Behörde. Manche würden Banken generell nicht trauen, andere seien nicht in der Lage, ein Konto zu eröffnen. Auch die Gebühren für ein Basiskonto, die zuletzt von der Stiftung Warentest als zu hoch kritisiert wurden, sind ein möglicher Grund.