Hinter der Fassade des Weltunternehmens kann es auch rustikal zugehen. Foto: Max Kovalenko

Das Stuttgarter Arbeitsgericht bestätigt die Kündigung eines früheren Arbeitnehmervertreters bei Bosch Feuerbach – dessen fristlose Kündigung wegen persönlichen Fehlverhaltens ist damit wirksam. Zuvor hat die Personalleiterin einen für sie bedrohlichen Auftritt geschildert.

Stuttgart - Der Fall vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht ist ungewöhnlich, nicht zuletzt, weil er sich bei der renommierten Firma Bosch abspielt. Entsprechend groß ist das Interesse der Feuerbacher Mitarbeiter, denen der Protagonist als geschätzter Querdenker gilt, der für eine andere Firmenkultur gekämpft hat – weshalb sie ihn auch für die laufende Amtsperiode bis 2022 als Betriebsratsmitglied wiedergewählt haben. Weil der Vorsitzende Richter Ulrich Lips den Andrang in Erinnerung an frühere Verhandlungstage erwartet hat, lässt er vier Polizisten als Ordner auftreten – eine ungewohnte Maßnahme am Arbeitsgericht.

Die Personalleiterin, ihr Sohn und die Assistentin sind sich einig

Dabei ist gar kein Aufruhr der ca. 50 Zuhörer zu erwarten, obwohl ihr Mann von vorneherein in der Defensive ist: Der 50-jährige war seit 1997 als Entwicklungsingenieur in Feuerbach tätig, bis ihm am 13. Februar von Bosch fristlos gekündigt wurde. Am 8. Februar hatte er aufgrund früherer Auseinandersetzungen die Personalleiterin des Standorts in deren Büro sowie im Beisein ihres Sohnes und ihrer Assistentin verbal angegangen. Zumindest stellen diese drei Beteiligten die fragliche Szene – wie schon den Schriftstücken der Unternehmensseite zu entnehmen ist – fast gleichlautend als sehr bedrohlich dar. „Er hat angefangen zu brüllen: ich wäre mutig, mich mit ihm anzulegen – er würde mich fertig machen“, schildert die Personalleiterin. Weil er sich aggressiv im Türrahmen aufgebaut hätte, „kam ich mir vor wie in der Falle“. Tage später habe sie sich deswegen in psychologische Betreuung begeben und krankschreiben lassen müssen. Auch der als Dualstudent zufällig anwesende 19-jährige Sohn fühlte sich nach seinen Worten verängstigt – er habe Sorge gehabt, dass der Mutter etwas angetan werde.

„Schwere arbeitsrechtliche Pflichtverletzung“

Auf diesen Darstellungen fußt die Kündigung, gegen die der 50-Jährige nun vor Gericht vorgeht. Er bestreitet nicht, an jenem Nachmittag die Personalleiterin überraschend und in emotionaler Weise aufgesucht zu haben, um sie um einen geeigneten Gesprächstermin zu ersuchen. Die behaupteten Drohungen will er keineswegs ausgestoßen haben – er haben niemals Gewalt ausgeübt oder angedroht. Auch sieht er die komplexe Vorgeschichte zu Unrecht ausgeblendet, wie der Mann am Rande sagt.

Doch diese konträre Sicht des gefeuerten Betriebsrats spielt im Zuge der Zeugenvernehmung keine Rolle mehr. Nach etwa eineinhalbstündiger Verhandlung verkündet der Vorsitzende Richter das nach früheren Bemerkungen zu erwartende Urteil: Die Kündigungsschutzklage wird abgewiesen, womit die Kündigung wirksam ist. Ulrich Lips argumentiert mit einer „schweren arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung“, die den Rahmen der zulässigen Auseinandersetzung sprenge. Alle weiteren vom Arbeitgeber zunächst erhobenen Vorwürfe – wie ein Aufenthalt nahe einer Damenumkleide – hatte er bereits im Vorfeld abgeräumt, weil sie aus seiner Sicht keine fristlose Kündigung bei einer so langen Beschäftigungszeit rechtfertigen würden.

Das Unternehmen fühlt sich vom Gericht bestätigt

Das Unternehmen zeigt sich mit dem Urteil dennoch zufrieden: „Wir sehen uns damit bestätigt, weil Bosch als Arbeitgeber die Verantwortung hat, auf Fehlverhalten von Mitarbeitern gegenüber anderen Mitarbeitern angemessen zu reagieren – und zwar unabhängig von Status, Rolle oder Funktion“, sagt ein Sprecher unserer Zeitung. Er betont, dass die Kündigung nichts mit der Betriebsratstätigkeit zu tun hätte.

Der Anwalt des 50-Jährigen, Rolf Schaefer, stellt jedoch fest, Betriebsräte seien dazu da, firmeninterne Konflikte auszutragen. Auch Personalleiter müssten so etwas aushalten. „Sie machen eine kleine verbale Auseinandersetzung zum Gegenstand einer fristlosen Kündigung“, hält er dem Richter vor – zudem die Absicht, eine gütliche Einigung von vorneherein zu verbauen. Sein Mandant, ein vierfacher Familienvater, muss sich auf den Bezug von Hartz IV von Februar an einstellen, weil dann das Arbeitslosengeld auslaufe. Bisherige Bewerbungen seien erfolglos gewesen, sagt er. Er wolle auf jeden Fall in die Berufung gehen.