Wer zu Hause bleiben muss, weil Kita oder Schule zu sind und deshalb weniger verdient, hat Anspruch auf Lohnersatz vom Staat. Foto: factum/Simon Granville

Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht arbeiten können, haben eigentlich Anspruch auf 67 Prozent ihres Nettogehaltes. Die wegen des Coronavirus erwartete Antragswelle blieb allerdings aus.

Stuttgart - Nur rund 1500 Anträge auf Elternhilfe sind bisher bei den zuständigen Regierungspräsidien im Land eingegangen. Das hat eine Anfrage unserer Zeitung bei den Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe ergeben. Eltern, die wegen Schul- und Kitaschließungen nicht arbeiten können, haben Anspruch auf 67 Prozent ihres Nettogehaltes, maximal 2016 Euro monatlich. Nach längerer Diskussion hat die Bundesregierung kürzlich beschlossen, die Bezugsdauer von sechs auf zehn Wochen zu verlängern, für Alleinerziehende auf 20 Wochen.

„Die erwartete Antragswelle zu Beginn blieb bislang aus“, so eine Sprecherin der Stuttgarter Behörde. In der Landeshauptstadt sind bisher 700 Anträge eingegangen, in Tübingen 200, in Karlsruhe 300 und in Freiburg 270. Gerechnet hatte man mit 200 000 für ganz Baden-Württemberg, wobei auch Antragsteller eingerechnet sind, die wegen Quarantäne oder Betriebsschließungen Anspruch auf Entschädigung haben. Allein in Freiburg wurde deshalb „eine leistungsstarke Truppe aus rund 60 Beschäftigten aufgestellt“, um Anträge zu bearbeiten.

Die Antragsfrist läuft zwölf Monate

Alle angefragten Präsidien betonen, dass noch weitere Anträge im laufenden Jahr folgen können, die Frist betrage zwölf Monate. Selbstständige und Freiberufler müssen sich selbst darum kümmern, Angestellte bekommen den Lohnersatz vom Arbeitgeber, der sich die Summe beim zuständigen Regierungspräsidium zurückholen kann. Bedingung ist, dass die Kinder jünger als zwölf Jahre alt oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Außerdem darf es keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit geben, etwa ein älteres Geschwisterkind.

Die Bundesregierung hatte geschätzt, dass von den rund vier Millionen Erwerbstätigen mit Kindern unter zwölf in Deutschland - darunter rund 620 000 Alleinerziehende - rund 1,4 Millionen die Entschädigung beantragen könnten.