Ein Video-Überwachungsfahrzeug der Polizei steht Anfang Dezember in Berlin vor dem Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Foto: dpa

Seit dem Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, bei dem zwölf Menschen starben, hat sich politisch viel getan. Doch das Terrorabwehrzentrum bleibt reformbedürftig.

Berlin - Hundertprozentigen Schutz kann ein Staat nicht gewährleisten, nur anstreben. Ein Jahr nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt ist aber auch dieser Anspruch noch nicht erfüllt. Sonst wären die weiter bestehenden Mängel in der Sicherheitsarchitektur wohl nicht in den Gesprächen über eine mögliche Jamaikaregierung thematisiert worden. „Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten“, hieß es in der unstrittigen Passage zur Reform des Zuständigkeitswirrwarrs, das Anis Amris Attentat mit ermöglicht hat. Vor allem sollte das Terrorabwehrzentrum von Bund und Ländern „nicht nur dem Austausch von Informationen dienen“. Es sollten auch verbindliche Absprachen getätigt werden. Auch in Europa tut mehr Kooperation not.

Immerhin wurden bereits einige Lehren aus dem Anschlag gezogen. Im Terrorabwehrzentrum arbeiten die Sicherheitsbehörden laut Bundesinnenministerium in „einer neuen Struktur“. Zwar haben die Länderbehörden weiter den Hut auf bei der Überwachung von „Gefährdern“, inzwischen wird aber die Einstufung solcher Personen gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt vorgenommen, das nun auch das operative Vorgehen der Länderkollegen überprüft. Eingeführt wurde zudem ein neues System zur Gefahreneinschätzung, das mit Psychologen der Uni Konstanz entwickelt worden ist und ein besseres Bild des Gefahrenpotenzials ergeben soll, das von einem bestimmten Islamisten ausgeht.

Die Abschiebehaft wurde verlängert

Neu im Instrumentenkasten der Behörden liegt auch die elektronische Fußfessel, die nun „im Rahmen von Gefahrenabwehrvorgängen“ eingesetzt werden darf. Bis zu zwölf Monate länger kann ein ausreisepflichtiger Gefährder jetzt in Abschiebehaft genommen werden, wenn sich die Beschaffung notwendiger Papiere verzögert. Zudem wurde die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams von vier auf zehn Tage verlängert. Das Bundesamt für Migration darf nun Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auslesen, um so eine Identitätstäuschung aufzudecken. Wird sie festgestellt, wie das auch bei Amri der Fall gewesen ist, kann Flüchtlingen mittlerweile eine verschärfte Wohnsitzauflage gemacht werden. Die neuen Befugnisse der Behörden haben der Bundesregierung zufolge mit dazu geführt, dass dieses Jahr 50 der insgesamt rund 700 Gefährder in ihre Herkunftsländer zurückgebracht wurden.

Die personelle Aufstockung der zentralen Sicherheitsbehörden hat schon vor dem Breitscheidplatz-Attentat begonnen – seit 2013 gibt es im Verantwortungsbereich des Innenressorts 13 000 Stellen mehr, ein Plus von 24 Prozent. Bis 2020 sind weitere 4500 Arbeitsplätze in Planung, 3250 davon bei der Bundespolizei. Weil wegen Kürzungen im öffentlichen Dienst zuvor aber viele Polizeistellen abgebaut worden waren, wollen alle Bundestagsparteien zusammen mit den Ländern jetzt gegensteuern.

„Es reicht nicht aus, dass wir allein durch repressive Maßnahmen diesen Herausforderungen begegnen“, heißt es zur Terrorgefahr im „Nationalen Präventionsprogramm gegen islamistischen Extremismus“, das im April beschlossen wurde. 400 Millionen Euro stehen bis 2020 bereit, um eine Radikalisierung junger Muslime zu verhindern.