Markus Söder leitet die Runde der Ministerpräsidenten. Foto: AFP

Bund und Länder setzen das Konjunkturpaket um, verlängern die Pandemieregeln und diskutieren auch Nicht-Corona-Themen. Ein Stück Alltag im politischen Berlin ist zurück.

Berlin - Ein Stück politischer Alltag ist nach Berlin zurückgekehrt. Die Ministerpräsidenten der Länder, die sich in der vorläufigen Hochphase der Pandemie in kurzen Abständen zu Videokonferenzen trafen, erschienen am Mittwoch wieder persönlich zum Gespräch mit Kanzlerin Angela Merkel. Als Zeichen vorsichtiger Normalisierung galt auch, dass sie nicht nur „Corona-Themen“ berieten, sondern auch solche, die bei der letzten regulären Sitzung im März krisenbedingt von der Tagesordnung geflogen waren.

Diskutiert wurde etwa über den Ausbau des Mobilfunknetzes und das Kohleausstiegsgesetz, das bald verabschiedet werden soll, aber heftig umstritten bleibt. Zur Umsetzung der Energiewende wurden eine ganze Reihe von Vorvereinbarungen getroffen, die beim nächsten Treffen im Herbst endgültig unter Dach und Fach gebracht werden sollen.

Verpflichtung zur Ganztagsbetreuungs-Garantie

Mehrere Beschlüsse haben nur mit Corona zu tun, weil längst bekannte Anliegen mit neuer Dringlichkeit verfolgt werden und in das Konjunkturpaket der Bundesregierung eingeflossen sind. So wollte die Koalition schon seit Amtsantritt eine Garantie für die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern einführen. Nun stellte das Kabinett am Mittwochvormittag über bereits zugesagte zwei Milliarden Euro hinaus weitere 1,5 Milliarden Euro für den Ausbau entsprechender Einrichtungen in diesem und nächstem Jahr bereit. Die Länder sagten am Nachmittag nicht nur zu die neuen Mittel „zeitnah, zielgerichtet und bedarfsorientiert“ einzusetzen. Sie verpflichteten sich erstmals auch, die Ganztagsbetreuungs-Garantie gemeinsam zu verfolgen. Ähnliche Verpflichtungen zur intensiven Kooperation gibt es beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, der Digitalisierung der Verwaltungen und der Bundeshilfe für den ÖPNV.

Zu zentralen Punkten im Konjunkturpaket, bei dessen Umsetzung der Bund auf die Länder angewiesen war, wurde ebenfalls Einigkeit erzielt. Das betrifft den einmaligen Kinderbonus von 300 Euro – den sonst beim Kindergeld fälligen Anteil der Länder und Kommunen erstattet ihnen der Bund nachträglich. Naturgemäß begrüßten es die Ministerpräsidenten, dass sie auch eine Kompensation dafür erhalten, wenn die Mehrwertsteuereinnahmen wegen der vorübergehenden Senkung geringer ausfallen. Für Berlin wiederum war entscheidend, dass die Länder zur Hälfte die krisenbedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen übernehmen, so dass Städte und Gemeinden weiter investieren können. „Die Länder“, heißt es nun im Beschluss, „werden die weitere Hälfte der Ausfälle mit eigenen Mitteln leisten“. Sie sagten auch eine Kofinanzierung neuer Förderprogramme des Bundes zu.

Digitalisierung und digitale Bildung an Schulen vorantreiben

Zwei in der Corona-Krise offen zutage getretene Missstände sollen nun aktiver als bisher angepackt werden: Bis Ende August wollen Bund und Länder eine Vereinbarung schließen, um den Digitalpakt Schule zu erweitern – es geht um die entsprechende Weiterbildung von Lehrern und IT-Administratoren an den Schulen. Entworfen sein soll bis dahin auch ein „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“. Die Ämter sind teils schlecht ausgerüstet und personell überfordert.

Beim Management der Corona-Pandemie selbst, das die Ministerpräsidentenrunde bei Merkel schon Anfang Mai zurück in die Verantwortung der einzelnen Landesregierungen gegeben hatte, kam es am Mittwoch zu drei übergreifenden Vereinbarungen. So wird es auf absehbare Zeit bei den Abstandsregeln, einer Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen und Kontaktbeschränkungen bleiben. Bundesweit sollen die Schulen „spätestens nach den Sommerferien“ wieder zum Regelbetrieb übergehen.

Bis Ende Oktober verlängert wird das Verbot von Großveranstaltungen – jedoch nur für solche, „bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygieneregelungen nicht möglich ist“. Das stellt gegenüber dem bisher generellen Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen eine Lockerung dar. Die neue Regel gilt jedoch nicht für Messen.