Angeklagter will schwere Körperverletzung wieder gut machen und bietet Schmerzensgeld. Foto: dpa

Ein wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagter 21-Jähriger zahlt 3000 Euro Schmerzensgeld – und das auch noch bevor das eigentliche Strafverfahren beginnt? So geschehen jetzt in Ludwigsburg.

Ludwigsburg - Ein wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagter 21-Jähriger zahlt 3000 Euro Schmerzensgeld – und das auch noch bevor das eigentliche Strafverfahren beginnt? So geschehen jetzt in Ludwigsburg. Die Prozessbeteiligten am Amtsgericht waren davon offenbar ähnlich überrascht wie das Prügelopfer. Unter diesen Bedingungen sahen die Vorsitzende Richterin und die Staatsanwaltschaft keine Hindernisse, die gegen eine Einstellung des Verfahrens sprechen würden.

Prügelei statt klärendes Gespräch

Ungeklärt bleib allerdings, warum der junge Mann aus Ludwigsburg an jenem 29. Juli 2015 vor einem Club an der Theodor-Heuss-Straße in Stuttgart so hart zugeschlagen hatte. Nach Aussage des 23 Jahre alten Opfers und der ermittelten Polizeibeamten soll die Attacke wie aus heiterem Himmel gekommen sein. Bekannt ist zwar, dass es zuvor eine Auseinandersetzung zwischen den beiden an der Bar des Clubs gegeben hat, nicht aber, warum es später vor der Tür zur Prügelei kam.

Der Angeklagte gab zu, dass er als erster zugeschlagen habe. Er sagte aber auch, dass es Erinnerungslücken gebe, weil er „ziemlich besoffen“ gewesen sei. Die Ermittler der Staatsanwaltschaft bestanden indes darauf, dass der junge Mann zwar angetrunken, aber nicht volltrunken gewesen sei. Die Anklage warf ihm vor, seinen Kontrahenten mit Fäusten geschlagen und dann gegen die Fensterscheibe des Clubs geschleudert zu haben. Schon dabei habe sich der 23-Jährige mehrere bis zu acht Zentimeter lange Schnittwunden am Kopf und am linken Arm zugezogen. Und auch als das Opfer bereits auf dem Boden lag, habe der Angreifer weiter auf ihn eingeschlagen.

„Klärendes Gespräch“

Er habe sich von dem 23-Jährigen provoziert gefühlt, sagte der Angeklagte. Darum habe er sich mit dem Studenten an der Theke gestritten. Auch der Geschädigte bestätigte diesen Streit. Er berichtete, dass er sich gestört fühlte: Der Angeklagte und die Clique, mit der jener in diesem Club war, „haben sich aufgeführt, als wären sie allein da“. Außerdem hätten sie sich „respektlos gegenüber Frauen geäußert“. Als er die jungen Männer daraufhin ermahnt habe, habe er „eine starke Grundaggressivität gespürt“, sagte er. „Ich bin dann trotzdem mit vor die Tür gegangen, weil ich dachte, wir könnten ein klärendes Gespräch führen.“

Dort aber kam es zu der Prügelattacke, die erst zu Ende war, als andere Clubgäste dazwischen gingen. Daraufhin war der Angeklagte zunächst weggerannt. Auch er hatte sich verletzt: „Meine Hand blutete. Später wurde im Krankenhaus festgestellt, dass eine Sehne durchtrennt war.“ Sein Mandant sei um Wiedergutmachung bemüht, sagte der Anwalt des 21-Jährigen. Darum habe er sich bei dem von ihm niedergeschlagenen Studenten entschuldigt und ihm Schmerzensgeld angeboten. Der Geschädigte hat das akzeptiert – auch wenn er betonte, er würde lieber ohne zentimeterlange Narben durch Leben gehen.