In einigen Städten findet ein öffentliches Feuerwerk statt. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth/Lichtgut/Achim Zweygarth

Für viele Menschen gehört ein privates Feuerwerk an Silvester einfach dazu. Doch neben Sicherheitsbestimmungen, gilt es hier auch einige gesetzliche Regelungen zu beachten. Sonst kann der Start in das neue Jahr teuer werden.

Stuttgart - Auch wenn es fast schon out ist: Für viele Menschen gehört die Böllerei und ein Feuerwerk an Silvester einfach dazu. Allerdings gibt es in Sachen privates Feuerwerk einige Regeln zu beachten. So ist beispielsweise der Verkauf von Böllern und Raketen nur an den drei Tagen vor Silvester erlaubt. Und auch dann dürfen nur Feuerwerke der Klasse zwei verkauft werden.

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Zur Feuerwerksklasse zwei zählen Raketen, Fontänen, Chinaböller und Batterien. Wunderkerzen hingegen dürfen hingegen das ganz Jahr verkauft werden. Zünden darf man die Feuerwerke nur im Zeitraum vom 31. Dezember zum 1. Januar. Doch auch räumlich gib es Einschränkungen, so darf beispielsweise nicht in der Nähe von Kirchen geböllert werden.

Weitere Einschränkungen und Regeln sehen Sie im Video:

In einigen Städten darf gar nicht geböllert werden, in anderen finden sogar öffentliche Feuerwerke statt.