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Ein 26-Jähriger Winnender wird wegen räuberischer Erpressung und Raub verurteilt. Es gibt keine Bewährung wegen ähnlicher Vorstrafen und schlechter Sozialprognose.

Prozess - Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung ist am Amtsgericht Waiblingen ein 26-jährigen Mann aus Winnenden bestraft worden. Im vergangenen Jahr hatte er – bei einer langen Latte an ähnlich gelagerten Vorstrafen – in zwei Fällen mit penetranter Überredungskunst und Drohungen von zwei 18-Jährigen Geld erpresst, beziehungsweise geraubt. Zwei weitere Anklagepunkte waren auf Antrag der Staatsanwaltschaft zuvor vorläufig eingestellt worden, weil die Schuld hier nicht zweifelsfrei nachweisbar war.

Urteil härter als vom Staatsanwalt beantragt

Mit dem Urteil ist der Richter Steffen Kärcher sogar noch etwas über die zuvor im Plädoyer vom Staatsanwalt geforderte Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten hinaus gegangen. Andererseits bleibt es dem Verurteilten, der momentan in Bruchsal noch eine anderweitige Haftstrafe absitzt, trotz der neuerlichen Haftstrafe möglich, eine bereits vereinbarte und auch von einem Gutachter dringend empfohlene stationäre Drogentherapie in einer Spezialeinrichtung anzutreten

Bei dem Prozess war ein zweiter Verhandlungstag notwendig geworden, weil am Montag zuvor zwei zentrale Zeugen trotz Vorladung unentschuldigt ferngeblieben waren – offenbar aus Angst vor dem einstigen Peiniger. Für den zweiten Verhandlungstag wurden die beiden jungen Männer nun zwangsvorgeführt.

Keine Bewährung wegen Vorstrafen und schlechter Sozialprognose

In den beiden abgeurteilte Fällen sei klar ersichtlich, dass der 26-Jährige mit Gewaltandrohung Geld erpresst und geraubt habe, sagte Kärcher in seiner Urteilsbegründung. Mit der Drohung, ihm sonst die Nase zu brechen und ihm eine Kopfnuss zu verpassen, habe er einen 18-Jährigen gezwungen, zunächst 90, dann nochmals 60 Euro von seinem Konto abzuheben und ihm auszuhändigen. Als Raub betrachtete das Gericht den weiteren Fall, in dem ein ebenfalls 18-Jähriger mit den Worten „Willst du Probleme mit mir bekommen?“ dazu gebracht worden war, seinen Geldbeutel auszuhändigen, aus dem der drogenabhängige Abzocker dann 50 Euro entwendete. Bewährung, so der Richter, käme in diesem Fall schon wegen der Vorstrafen und der schlechten Sozialprognose nicht in Frage.