Um einen Kleinbagger wie diesen dreht sich der Prozess vor dem Waiblinger Amtsgericht. Foto: Stoppel/Archiv

Ein Baugerätehändler soll einen Kunden betrogen haben, indem er eine gemietete Maschine verkaufte. Er stellt den Vorfall als Wirrniss im Laufe der Insolvenz dar. Das Gericht braucht einen zusätzlichen Tag, um den Fall zu klären.

Waiblingen - Es geht um Seriennummern und Typenbezeichnungen von Baggern, um einen Mietvertrag und ein Kaufangebot. Aufgabe des Waiblinger Schöffengerichts um den Vorsitzenden Steffen Kärcher ist, Ordnung in das Wirrwarr zu bringen. Und das scheint nicht so einfach, wie sich die Anklage gegen einen 40-jährigen Unternehmer anhört, der Baumaschinen repariert und mit solchen handelt. Der Landmaschinenmechanikermeister, dessen Firma seit 2017 insolvent ist, soll einem Kunden einen Minibagger zum Preis von 48 790 Euro verkauft haben, den er selbst nur geliehen hatte.

Weitere Zeugen sollen Klarheit bringen

Fest steht nach dem ersten Verhandlungstag lediglich, dass der Chef einer Winnender Gartenbaufirma das Geld bezahlt hat und der Minibagger weg ist. „Den habe ich nie wieder gesehen“, sagt er als Zeuge vor Gericht. Im Kaufpreis enthalten sei noch ein Greifer gewesen, den der Verkäufer nachträglich anmontieren wollte. Nach mehrmaligen Verzögerungen sei es endlich zu einem Montagetermin gekommen. Das Gartenbauunternehmen stellte den Bagger dazu beim Angeklagten ab und seitdem sei er nicht mehr aufgetaucht.

„Den haben wir wieder abgeholt“, sagt der Mitarbeiter eines Baumaschinenhändlers aus dem Kreis Esslingen, der dem Angeklagten den Minibagger vermietet hatte. Allerdings sei nie der vereinbarte Mietpreis bezahlt worden. Also habe man den Bagger wieder geholt. „Wo er jetzt ist, kann ich nicht sagen“, so der Mitarbeiter der Esslinger Firma.

Wirrwarr durch finanzielle Schwierigkeit

Der Angeklagte behauptet, er habe den Kaufpreis zwar erhalten, aber ob der angespannten finanziellen Lage sei es ihm nicht mehr möglich gewesen, dem eigentlichen Eigentümer seinen Anteil weiterzugeben. Er habe den Bagger auf Kommission verkauft. „Das ist so üblich in der Branche“, behauptet der 40-Jährige, dessen Betrieb im Raum Winnenden eine Marktlücke ausfüllte, wie der Gartenbauunternehmer im Zeugenstand ausführt. „Alle, die was mit Bauen zu tun haben, gingen zu ihm“, sagt der 61-Jährige über den Angeklagten. „Ich hatte einen seriösen Eindruck von ihm.“

Der 40-Jährige schildert die Wirren um den Bagger als Folge der finanziellen Schwierigkeiten seiner Firma. Neben dem Mietvertrag legt er noch ein Angebot über den Kauf eines Minibaggers vor. Ob es sich um ein und denselben Bagger handelt oder um zwei dieser Baumaschinen, konnte nicht restlos geklärt werden. Für die Verteidigerin steht fest, dass auf beiden Schreiben dieselbe Seriennummer verzeichnet ist, der Verkäufer sagt jedoch, es seien zwei verschiedene, was aus der Typenbezeichnung hervorgehe. „Leider gibt es bei solchen Maschinen keinen Fahrzeugbrief oder Schein.“ Das Gericht vertagte sich auf einen weiteren Prozesstermin am 16. November, an dem weitere Zeugen das Wirrwarr aufdröseln sollen.

Einstellung ohne Geld für Gehalt

Neben dem Baggerverkauf ist der 40-Jährige zudem angeklagt, 2017 einen Lastwagenfahrer eingestellt zu haben, obwohl er ihn schon gar nicht mehr bezahlen konnte. Auch hier zeigte sich, dass die Sachlage nicht so einfach ist, wie sie zunächst klingt. Denn ihm sei angedeutet worden, so der neu angestellte LKW-Fahrer, die Firma könne fortbestehen, wenn alle Außenstände eingetrieben seien. Er habe dazu seine Hilfe angeboten, so der 57-Jährige, der den Lohn für drei Monate schließlich erst vom Arbeitsamt bekam. „Haben Sie ehrenamtlich gearbeitet?“, fragte der Vorsitzende Richter deshalb mit ironischem Unterton.