Waiblinger zieht Einspruch gegen Strafbefehl mit Führerscheinentzug zurück. Foto: stz/Pascal Thiel

Nach einer eindringlichen Warnung der Richterin nimmt ein 26-Jähriger seinen Einspruch gegen den Führerscheinentzug zurück.

Gericht - Die fatale Verfolgungsfahrt liegt schon ein gutes Jahr zurück. Im Mai vergangenen Jahres war es, als ein damals 25-jähriger Waiblinger versucht hat, mit hoher Geschwindigkeit im PS-starken BMW einer nächtlichen Polizeikontrolle im Bereich der Düsseldorfer Straße zu entgehen. Auf die unmissverständlichen Aufforderungen der Beamten anzuhalten, hatte er zunächst durch Abbremsen reagiert. Auf Höhe eines Polizisten mit der Warnkelle beschleunigte er plötzlich und versuchte mit hoher Geschwindigkeit und ohne jegliche Rücksicht auf die Unversehrtheit anderer Verkehrsteilnehmer davon zu rasen, um nach Möglichkeit einem ihn sofort verfolgenden Streifenwagen zu entkommen.

Kein Führerschein und Kokain im Blut

Die am Waiblinger Amtsgericht verhandelte wilde Jagd mit einer ganzen Latte an Verkehrsverstößen endete damals in einer Waiblinger Sackgasse. Dort hat sich dann auch noch herausgestellt, dass der junge Mann seit 2016 ohne Führerschein ist und zudem noch eine erhebliche Menge Kokain im Blut aufwies. Gegen den daraus resultierenden Strafbefehl hatte der 26-Jährige Einspruch erhoben. Verschärfend war bei der Geldstrafe samt 15-monatiger Führerscheinsperre hinzugekommen, dass der Waiblinger zusätzlich wegen illegaler Fahrzeugrennen und anderer im Sinne der Führerscheinfrage einschlägigen Dingen am Pranger steht.

Jener Führerschein wiederum, so ließ der ohne Anwalt erschienene 26-Jährige den übersetzenden Dolmetscher berichten, sei auch der Grund für seinen Einspruch. Im Mai habe er wegen der damit verbundenen 15-monatigen Sperre seinen Job als Außendienstverkäufer verloren. „Ohne Führerschein bekomme ich keine Arbeit mehr.“ Quasi als Beistand beim Feilschen um den Führerschein saß ein potenzieller künftiger Chef mit im Saal des Waiblinger Amtsgerichts, der indirekt bestätigte, dass der Verkehrssünder mit Führerschein bei ihm anfangen könnte. Der Handel mit Justitia nach Vorstellung des jungen Türken: „Von mir aus kann die Geldstrafe auch höher ausfallen. Mein Anliegen ist es, den Führerschein so schnell wie möglich wieder zu bekommen“.

Entgegen der Hoffnung des nach eigenem Bekenntnis ansonsten reuigen und seit Jahresfrist drogenfreien Rasers sahen aber die Richterin und die Staatsanwältin beim Strafmaß gerade bezüglich des Führerscheinentzugs wenig Spielraum.

Warnung: Strafe könnte höher ausfallen

Im Gegenteil: Beim Strafrahmen von einem halben bis fünf Jahren seien die 15 Monate relativ milde. Sollte ein Urteil angestrebt werden, so warnte die Richterin, könnte die Strafe sogar noch höher ausfallen. Und auch die Staatsanwältin stellte fest: „Als ich die Akten aufschlug, hatte ich den Eindruck, der Strafbefehl war eher ein Friedensangebot, unter 15 Monaten Sperre werde ich mit Sicherheit nicht fordern.“

So ganz wollte sich der Mann ohne Führerschein jedoch noch nicht geschlagen geben: „Ich habe schon ein Jahr auf den Führerschein gewartet, jetzt soll ich noch mal eineinhalb Jahre warten?“. Da war der Rat im Gerichtssaal ganz glasklar. Der Strafbefehl sei schon im Mai ausgestellt, zwei der 15 Monate mithin bereits vergangen: „Wenn sie ihren Führerschein so schnell wie möglich wieder haben wollen, dann ziehen sie den Einspruch zurück.“

Nach kurzer Beratung mit seinem potenziellen Arbeitgeber hat der junge Mann dies schließlich auch getan – und wird nun doch noch 13 Monate auf die Chance warten müssen, seinen Schein wieder zu erwerben.