Ob ein Polizist mit dem Schlagstock zu hart zuschlug, wurde nicht geklärt. Foto: StZN/Weingand

Zwei junge Männer aus dem Raum Fellbach haben am Freitag vom Amtsgericht Waiblingen wegen gemeinschaftlicher Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung Bewährungsstrafen bekommen.

Fellbach - So ganz klären, was sich an Halloween 2019 in Oeffingen zugetragen hat, konnte das Amtsgericht Waiblingen am Freitag nicht. Zwei heute 19 und 21 Jahre alte Männer, beide keine unbeschriebenen Blätter, waren auf einer Halloween-Party nicht eingelassen worden. Deshalb schlug der 19-Jährige einem der Gastgeber ins Gesicht. Im Anschluss passten die beiden jungen Männer drei betrunkene Partygäste ab und nahmen ihnen die Handys weg – wohl, um den Kontakt zu den Gastgebern herauszusuchen. Zurück gaben sie die Telefone erst, als ein Zeuge dazukam. Ob und mit welchem Nachdruck sie von dem Trio auch Geld gefordert hatten, blieb unklar.

Das Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten zu Jugendstrafen auf Bewährung – der 19-Jährige bekam vor allem wegen des Schlags ins Gesicht des Party-Gastgebers ein Jahr. Sein 21 Jahre alter Kumpane kam glimpflicher davon, das Gericht beließ es bei einer Bewährungsjugendstrafe von einem halben Jahr, sie wird mit einem älteren Urteil verrechnet. Er muss sich Drogenscreenings unterziehen und zur Suchtberatung gehen.

Ein Video zeigt nicht den umstrittenen Polizeieinsatz

Auch ein anderer Vorfall war Thema der Verhandlung: Im September hatten die beiden in der Fellbacher Wohncity Polizisten beleidigt. Sie hatten im Gegenzug behauptet, einer der Beamten sei übertrieben hart mit seinem Schlagstock vorgegangen. Videos eines Anwohners, die dies zeigen sollen, waren bei der Prozesseröffnung nicht aufzutreiben. Beim zweiten Prozesstag konnten die Videos zwar angesehen werden. Und sie zeigten zwar die Randale und Beleidigungen der Jugendlichen, den Polizeieinsatz selbst filmte der Zeuge jedoch nicht.

Der Amtsrichter Martin Luippold erklärt, dass die beiden jungen Männer zwar wegen anderer Straftaten auf Bewährung seien. Allerdings seien die entsprechenden Urteile erst nach Halloween 2019 gefallen – folglich galt die Bewährung bei der Attacke auf das Trio und dem Vorfall in der Wohncity noch nicht.