Die Designs sind einzigartig: die markanten Silouetten zeichnen den VW Käfer und den Porsche 911 aus. Foto: dpa

Ein 54-jähriger Angeklagter wird wegen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann, der eine Autohandelsfirma um 47 000 Euro gebracht hat, versuchte sogar, das Gericht während des Prozesses an der Nase herum zu führen.

Waiblingen - „Nach einigen Verhandlungstagen sind wir nun endlich am Ende der Beweisaufnahme angelangt.“ Steffen Kärcher, der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts in Waiblingen, zeigt auch am letzten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 54-jährigen Berliner professionelle Gelassenheit. Und das, obwohl der Mann, der schließlich zu zwei Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wird, die Geduld aller Verfahrensbeteiligten ziemlich strapaziert hat. Seit Mitte Juli sind fünf Prozesstage vergangen, an denen immer nur kurz verhandelt wurde. Am fünften Tag allerdings mit einem drastischen Ende: Kärcher ließ den Angeklagten vor einer Woche wegen Verdunkelungsgefahr im Gerichtssaal verhaften.

Eine plötzliche Wende im Prozess

Am Montag kam jetzt die Wende im Prozess: Der Verteidiger verlas im Namen seines Mandanten ein „schlankes“ Geständnis, wie Kärcher dieses bezeichnete. Darin gibt der 54-Jährige zu, von einer Fellbacher Firma Anzahlungen für zwei Sondermodelle des Porsche 911 R kassiert, ohne die Sportwagen je besessen zu haben. Die 47 000 Euro wird die Firma wohl nie wieder sehen, obwohl der 54-Jährige vor dem Urteil ankündigte, er werde dafür sorgen, dem Familienunternehmen den Schaden zu ersetzen. „Die Verhältnisse des Angeklagten sind seit Jahren zerrüttet“, führte Kärcher in der Urteilsbegründung aus. Zu holen wird bei ihm wohl nichts sein.

Der gelernte Bankkaufmann aus Berlin hatte über eine Internetseite mit Luxusgütern gehandelt. Mittlerweile ergeht ein Warnhinweis, wenn man die Adresse anwählt, die Seite sei nicht sicher. Neben Sportwagen hatte der Angeklagte auch teure Uhren im Angebot. Der 54-Jährige ist 17 Mal vorbestraft, davon mehrfach einschlägig, wie die Staatsanwältin vortrug. Außerdem stand der Mann 2015, als er den Betrug beging, gleich zweifach unter Bewährung. Allein deshalb habe eine erneute Bewährung außer Frage gestanden, so Kärcher.

Der Verteidiger hatte ein Jahr Haft gefordert und beantragt, den Haftbefehl aufzuheben. Ein Verfahren gegen den 54-Jährigen vor dem Landgericht Hamburg ist zudem noch nicht rechtskräftig. Mit der Verurteilung in Waiblingen stehe nun eine Gesamtstrafe von rund vier Jahren im Raum, sagte Kärcher. Der Haftbefehl bleibe deshalb auch wegen Fluchtgefahr bestehen.

Straftat während des Verfahrens

„Es ist mir noch nicht vorgekommen, dass jemand während eines Verfahrens so dreist Straftaten begeht“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte hatte einen gefälschten Vertrag vorgelegt, laut dem er die Anzahlung an einen anderen Händler in Hannover weitergegeben hatte. Nach diesem suchte die Polizei zunächst vergebens. Am Montag erschien der Mann nun als Zeuge. Mit dem Angeklagten habe er zuletzt vor 14 Jahren Kontakt gehabt, sagte er.