Am Amtsgericht in Ludwigsburg wurde gleich gegen drei Männer auf einmal verhandelt. Alle drei wurden verurteilt. Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Ein Mann aus Ludwigsburg hat etliche Chancen bekommen, genutzt hat er sie nicht. Nun kommt er in Haft. Der 21-Jährige hatte gemeinsam mit zwei anderen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Ludwigsburger Bahnhof die Polizei auf den Plan gerufen.

Ludwigsburg - Einmal schlug er einen anderen mit einer Metallkette. Diebstähle hat der 21-Jährige schon etliche begangen und mit Drogen wurde er häufiger als einmal erwischt. Insgesamt zehn Mal ist ein 21-Jähriger aus Ludwigsburg mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Meistens drückten die Staatsanwaltschaft und die Richter beide Augen zu. Mehr als Bewährungsstrafen gab es nicht. Bei seiner zehnten Straftat hat die Justiz nun keine Nachsicht mehr gezeigt. Wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, versuchter Nötigung sowie versuchter Körperverletzung wurde der Mann vom Amtsgericht Ludwigsburg zu einer Gesamthaftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Der 21-Jährige musste sich gemeinsam mit einem 20-Jährigen vor Gericht verantworten, weil sie im März 2018 einem 19-Jährigen am Bahnhof in Ludwigsburg unter anderem den Geldbeutel weggenommen hatten und geflüchtet waren. Das Opfer wurde dabei verletzt, weshalb die beiden Täter ursprünglich wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt waren.

Auch am Tag danach eskaliert die Situation

Gemeinsam mit drei Bekannten nahm das 19-jährige Opfer an dem Abend im März die Verfolgung auf, auf dem Synagogenplatz kam es wieder zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Dabei wurde ein 25-jähriger Marbacher mit einem Messer verletzt, die Klinge verfehlte die Niere des Mannes nur knapp. Wer die Waffe führte, fanden die Ermittler allerdings nicht heraus. Sicher ist aber, dass es keiner der Männer war, die vor Gericht standen. Am Tag nach dem Angriff auf dem Synagogenplatz kam es wieder zu einem Aufeinandertreffen zwischen dem 19-Jährigen und den beiden Angeklagten. Mit dabei war auch ein weiterer 20-Jähriger, der dritte Mann, der nun vor Gericht stand. Wieder eskalierte die Situation, es gab Verletzte, wieder waren Waffen im Spiel.

Die Richterin verhängte gegen die beiden 20-Jährigen eine sechs- beziehungsweise achtmonatige Jugendstrafe zur Vorbewährung. Das bedeutet: Lassen sich die beiden eine gewisse Zeit nichts zu Schulden kommen, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Sonst nicht.

Bei dem 21-Jährigen fiel die Strafe ungleich höher aus, weil seine Bewährungszeit noch nicht abgelaufen war. In das Urteil flossen auch mit ein, dass der junge und alkoholkranke Mann seine Ex-Freundin, mit der er ein Kind hat, geschlagen hat.