Der Fahrer des Mini-Elektroautos wird bei dem Unfall tödlich verletzt. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Das Amtsgericht Nürtingen verurteilt einen 32-jährigen Tübinger zu zwei Jahren Haft. Bei dem Horror-Crash auf der B 27 wurde ein Familienvater getötet.

Nürtingen/Aichtal/Tübingen - Es sind noch sechs Tage bis zu seinem 50. Geburtstag. Doch ein 49 Jahre alter Tübinger, der am Abend des 15. Januar 2018 mit seinem Auto auf der B 27 bei Aichtal auf dem Heimweg ist, wird seinen „Runden“ nicht mehr erleben.

Kurz nach 20 Uhr nähert sich bei Regen von hinten ein silberfarbener VW Golf mit überhöhter Geschwindigkeit. Er überholt erst den Wagen eines 47-Jährigen, wechselt auf die rechte Spur und kracht dort auf der Aichtalbrücke ungebremst ins Heck des 49-Jährigen. Dessen Renault Twizy – ein Elektro-Kleinwagen – wird mit voller Wucht 150 Meter weit nach vorne geschleudert. Zunächst sieht es so aus, als hätte die Notarztwagenbesatzung den Zustand des Schwerverletzten stabilisiert. Doch kurz nach 1 Uhr kommt aus dem Krankenhaus die traurige Nachricht, dass das Opfer seinen Verletzungen erlegen ist.

Der Unfallverursacher fährt deutlich zu schnell

Der heute 32 Jahre alte Golf-Fahrer, der sich am Montag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Nürtingen verantworten musste, wirkte angegriffen. Wie es ihm gehe, fragte der Vorsitzende Richter Alexander Brost. „Schlecht“, antwortete der Angeklagte. „Ich schlafe nicht mehr, ich mache mir Vorwürfe.“ An der Unfallstelle hatte ein Polizeibeamter Alkoholgeruch bei dem 32-Jährigen bemerkt. Nach der Blutabnahme in einem Krankenhaus wurde ein Wert von 0,72 Promille festgestellt.

Der Tübinger hat den anderen Tübinger beim Spurwechsel schlicht übersehen – ein „klassischer alkoholbedingter Fahrfehler“, wie Alexander Brost urteilt. „Ich war auf der linken Spur und der Meinung, dass rechts niemand ist, und dann war der Knall“, schildert der Angeklagte den verhängnisvollen Moment. Verschärfend kam hinzu, dass der Unfallverursacher deutlich zu schnell war. Zum Unfallzeitpunkt galt auf diesem Abschnitt der B 27 Tempo 120. Ein Sachverständiger grenzte die Geschwindigkeit des Golf auf einen Wert zwischen 135 und 154 Stundenkilometer ein. Der 49-Jährige in seinem nur 500 Kilogramm schweren Elektroauto fuhr hingegen nur zwischen 60 und 70.

Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt

Der als Zeuge geladene 47-Jährige, den der Angeklagte direkt vor dem Unfall überholt hatte, sah das Unheil kommen. „Mein erster Gedanke war: ,Mein Gott, er sieht den Wagen nicht“. Weil die beiden Rücklichter beim Twizy eng beieinander stehen, könne man sie leicht für nur eines halten. Er selbst habe den Renault aber gesehen, so der Zeuge. Der 32-jährige Drucker hatte an seinem Arbeitsplatz im Kreis der Kollegen vor Feierabend damit begonnen Bier zu trinken. Wie viel er intus hatte, konnte er nicht sagen. Sie seien frustriert gewesen, weil die Firma Insolvenz gegangen sei.

Schon einmal, im Mai 2014, war der Tübinger mit 0,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt worden. Einen Entschuldigungsbrief an die Hinterbliebenen des Familienvaters ließ der Anwalt der Nebenklage nicht gelten. „Sie haben einen Familienvater von der Straße geschossen. Hier gibt es nichts, aber auch gar nichts zu entschuldigen“, sagte er. Die Kammer setzte die Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zu denen der Angeklagte verurteilt worden ist, indessen für drei Jahre zur Bewährung aus. Der 32-Jährige muss außerdem 4500 Euro an die Ehefrau des Getöteten zahlen.