Das Angeklagte warf unter anderem Müll und Fäkalien in den Briefkasten seines Opfers. Foto: dpa/Felix Kästle

Monatelang machte er einer 56-Jährigen das Leben zur Hölle indem er sie stalkte. Das Amtsgericht Esslingen hat einen Ostfilderner deshalb zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Esslingen - Monatelang machte er ihr das Leben zur Hölle. Er stalkte und tyrannisierte die Frau, belästigte Nachbarn und Anwohner. Er verstieß duzende Male gegen das Gewaltschutzgesetz, ihm wurden Diebstahl, Sachbeschädigung und viele weitere Vergehen zur Last gelegt. Am Ende verurteilte das Amtsgericht Esslingen einen 55-jährigen Ostfilderner zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Als sich der Angeklagte im Gerichtssaal niederließ, wirkte er ruhig, eingeschüchtert, fast reumütig. Vor allem, als der Vertreter der Staatsanwaltschaft die nicht enden wollende Klageschrift verlas, schlug er mehrfach die Hände vors Gesicht. Bei weitem war er nicht der einzige, den die Schilderungen schockierten. „Das war wirklich die Krönung, so etwas haben wir selten erlebt“, sollte eine Polizistin später bezeugen. Aber was war geschehen? Anfang des Jahres war ihm gerichtlich untersagt worden, sich dem Haus der 56-jährigen Geschädigten auf weniger als 50 Metern zu nähern. Laut der Klägerin haben die beiden nie eine Beziehung geführt, sie hätten sich anfangs ein paar Male freundschaftlich unterhalten, doch dann habe der Angeklagte mehr gewollt. Sie habe ihn abgewiesen, er konnte das nicht akzeptieren und stalkte sie.

Trotz Gerichtsbeschluss, so die Anklage, habe er nicht locker gelassen. Mehrmals pro Woche, zeitweilen täglich, stand er vor dem Haus der selbstständigen Grafikerin in Ostfildern. Er soll bei Bewohnern des Hauses Sturm geklingelt, Namensschilder abgekratzt, Blätter, verschimmeltes Obst, Tampons, Batterien und Hundefäkalien in den Briefkasten seines Opfers geworfen und vor dem Haus herumgeschrien haben. Ständig tauchten handschriftliche Zettel von ihm auf. Sie hingen an der Tür, am Briefkasten oder in der Umgebung des Hauses. Mit bunten Farben in fast kindlicher Handschrift, standen wüste Beleidigungen auf den Papierseiten.

„Ich mag mich selbst nicht für das, was ich getan habe“, sagte der Ostfilderner. Immer wieder nahm er einen Schluck aus einer kleinen Kunststoffflasche, die auf dem Sitz neben ihm lag. „An manche Dinge erinnere ich mich aber nicht“, erklärte er. Er gab die Taten zu, entschuldigte sich bei der Geschädigten und trat dabei vernünftig und gebildet auf. Nach dem Abitur habe der 55-Jährige an der TU Berlin studiert. Seit seinem 14-Lebensjahr trinke er regelmäßig Alkohol, sei süchtig, weil er Stress und Ängste damit ertränken wolle. Offensichtlich hatte er den Schritt in ein geregeltes Leben nie wirklich geschafft. Das ließ auch das Gericht nicht kalt. Vor der Beweisaufnahme schien es so, als könnte der Arbeitssuchende mit seiner Alkoholkrankheit überzeugen.

Doch dann wurden die Zeugen angehört. Es waren sieben an der Zahl: Nachbarn, Freunde, Anwohner und eine ermittelnde Polizeibeamtin. Sie schilderten, wie sehr die Geschädigte unter der Tyrannei des Angeklagten leide, dass sie nicht mal mehr in ihrer Wohnung leben könne. Der Ostfilderner habe das Autokennzeichen der Frau gestohlen, die Anwohner belästigt, habe mit Stangen nach ihnen geworfen – und all das bis vergangene Woche. Die Geschädigte selbst sagte als Letzte aus, seit dem Terror leide sie unter psychischen Problemen.

„Ihr Geständnis ist wenig wert“, sagte die Staatsanwaltschaft schließlich zum Angeklagten. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, der Verteidiger forderte neun Monate auf Bewährung. Vermutlich werden sie in Berufung gehen.