Jahrelang ausgenommen: ein Mitarbeiter hat sich im Sensapolis an der Kasse bedient. Foto: factum/Simon Granville

Ein Ex-Mitarbeiter von Sensapolis wird verurteilt: Er hat in die Kasse gegriffen. Rund zwei Jahre lang war er an der Kartbahn beschäftigt und behielt rund zehn Prozent des Umsatzes für sich.

Sindelfingen - Für den Vorsitzenden Richter ist der Fall klar: Mehr als 300-mal hat ein ehemaliger Mitarbeiter des Indoor-Freizeitparks Sensapolis in Sindelfingen in die Kasse gegriffen. Er war von 2013 bis zu seiner fristlosen Kündigung im Juli 2015 an der Kartbahn beschäftigt und soll in der Zeit fast 100 000 Euro veruntreut haben. Am Amtsgericht Böblingen ist er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Anwälte des 32-Jährigen plädierten auf Freispruch: Ihrer Meinung nach sind ihm die Taten nicht nachzuweisen. Die Software für die Kartbahn sei fehleranfällig gewesen, argumentierten sie, außerdem hätten mehrere Mitarbeiter Zugriff auf die Kasse gehabt.

Zehn Prozent des Umsatzes eingesteckt

Als „Stornomasche“ bezeichnete der Richter die Vorgehensweise des Angeklagten. Weil das Kassensystem nicht mit der Rennsoftware verbunden war, konnte er Buchungen in der Kasse einfach wieder löschen. Die Kunden durften trotzdem ihre Runden drehen, und er konnte unbemerkt das überschüssige Geld am Ende des Tages einstecken. Mehr als zehn Prozent des jährlichen Umsatzes behielt er für sich. Dass er über mehrere Jahre seinen Arbeitgeber ausgenommen habe, „wirft ein sehr schlechtes Licht auf den Angeklagten“, sagte der Richter.

Der 32-Jährige machte keine Angaben vor Gericht. Ein „fast schon unmoralisches Angebot der Staatsanwaltschaft“ schlug er zum Bedauern des Richters aus: Gegen ein Geständnis wäre die Schadenssumme erheblich reduziert worden. „Dieses Verfahren ist mitnichten klar“, sagte sein Verteidiger. Objektive Beweise für die Taten würden fehlen. Dass ihm die Untreue von der Geschäftsführung angehängt wurde, führte er als weitere Möglichkeit ein. Schließlich hatten sich der 32-Jährige und sein Arbeitgeber ein paar Jahre zuvor vor dem Arbeitsgericht getroffen. Damals bekam der Mitarbeiter recht und musste nach einer Kündigung wieder eingestellt werden.

Angeklagter steht vor einem Schuldenberg

Die Verteidiger hätten versucht, „viel Sand“ in das Verfahren zu streuen, sagte der Richter. Die Taten sind seiner Meinung nach dank eines Gutachters aufgeklärt worden. „Es ist nicht von Geisterhand passiert“, ist er überzeugt. Um letzte Zweifel zu beseitigen, ob der Angeklagte für jeden einzelnen Fall verantwortlich ist, reduzierte er den Schaden in seinem Urteil auf 70 000 Euro. Auch dass die Straftaten schon lange zurückliegen, wirkte sich mildernd auf das Urteil aus.

Die Verteidiger deuteten an, möglicherweise in Revision gehen zu wollen. Ihr Mandant steht vor einem Schuldenberg: Er muss die Gerichtskosten tragen, eine Geldbuße von 1500 Euro entrichten und das veruntreute Geld zurückzahlen.