Als der Sachverständige sein Gutachten vorlegt, und ihn belastet, rastet der Angeklagte, der sich keiner Schuld bewusst ist, aus. Foto: dpa

Ein Freizeit-Landwirt aus Ingersheim muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Gericht verantworten. Die Anklage fußt allerdings auf einem Fehler eines Sachverständigen.

Besigheim - Bis zu der Verhandlung an diesem Montag hat ein 45-jähriger Freizeit-Landwirt aus Ingersheim zwei Jahre in der Angst vor einer Bestrafung gelebt. Doch der Mann wurde freigesprochen. Vor dem Besigheimer Amtsgericht stand er wegen fahrlässiger Tötung eines 28-jährigen Motorradfahrers. Die Anklage fußte auf dem Gutachten eines Sachverständigen. Eine Expertise, die fehlerhaft war, wie sich am Montag herausstellte. Der Gutachter hatte die Chance, den Unfall zu vermeiden, nicht bis zu Ende durchgerechnet.

An einer gefährlichen Stelle abgebogen

Der tragische Unfall geschah bereits im September 2015 auf der hügeligen Straße zwischen Besigheim und Großingersheim. Der Hobby-Bauer war unterwegs zu seiner Streuobstwiese. Er lenkte einen Traktor mit kleinem Anhänger. „Ich weiß, dass es an dieser Stelle gefährlich ist, links in den Feldweg abzubiegen“, sagt er vor Gericht. Deshalb sei er besonders vorsichtig gewesen. Er habe nach hinten geblickt, um auszuschließen, dass ihn Fahrzeuge überholen. „Die Frau im Opel Corsa hinter mir hat bemerkt, dass ich geblinkt habe“, sagt er. Der VW-Fahrer dahinter sei nervöser gewesen und am Mittelstreifen gefahren.

Nachdem der Volkswagen aber wieder eingeschert sei, sei der Bauer sich sicher gewesen, dass er nicht überholt werde und sei abgebogen. „Dann habe ich nur bemerkt, dass etwas Dunkles von links gekommen ist“, sagt er. „Es hat mich durchgeschüttelt.“ Danach war sein Traktor nicht mehr zu bewegen. Den Motorradfahrer, der mit überhöhter Geschwindigkeit die Autos hinter dem Traktor überholt hatte, habe er nicht kommen sehen.

Nach der Kollision sprang der Bauer aus seinem Traktor und entdeckte den jungen Mann unter seinem Motorrad liegend. Er lebte noch, war aber ohne Bewusstsein. Der Bauer zog die Maschine mit aller Kraft von dem Unfallopfer herunter. „Ich weiß gar nicht, wie ich das geschafft habe“, sagt er. Dann kümmerte er sich um den Biker. Doch für den 28-Jährigen kam jede Hilfe zu spät. Beim Aufprall auf die Seite des Traktorgespanns hatte er tödliche innere Verletzungen erlitten. Die Kollision war dermaßen heftig, dass dadurch das Vorderrad des Motorrads nach hinten gebogen und auch das linke Hinterrad des Traktors verdreht waren.

Ist der Bauer zu leichtfertig abgebogen?

Die Frage für das Gericht war nun, ob der Bauer tatsächlich zu leichtfertig abgebogen ist – also ob er die Möglichkeit gehabt hatte, durch einen weiteren Blick nach hinten an diesem sonnigen Tag den Motorradfahrer beim Überholen zu erkennen. Und ob ihn damit eine Teilschuld am Unfall trifft. Genau dies lastete ihm das Gutachten des Sachverständigen an. Laut dessen Berechnungen habe der Bauer immerhin 1,5 Sekunden Zeit gehabt, um den Motorradfahrer auf der ansteigenden Strecke zu bemerken. In dieser Zeit sei er ins Blickfeld des Traktorfahrers gekommen, und damit sei der Unfall vermeidbar gewesen. Der Angeklagte schüttelte fassungslos heftig mit dem Kopf und fing an zu schimpfen. Die Richterin mahnte ihn zur Ruhe. Im Verlauf der Verhandlung kam es zu weiteren Störungen des Angeklagten, der sich nur mit Mühe und Not zusammenreißen konnte.

Die Berechnung hatte tatsächlich gravierende Lücken: „Sie müssen doch aber die Reaktionszeit herausrechnen“, sagte die Richterin. Dafür werden 0,8 Sekunden angesetzt. Dem Bauer blieben also noch 0,7 Sekunden zum Bremsen oder Zurückweichen. „Das muss ich nochmal berechnen“, entschied der Gutachter. Die Richterin unterbrach die Verhandlung.

Der Motorradfahrer hatte zuvor mehrere Autos am Stück überholt

0,7 Sekunden sind wenig, um eine Kollision zwischen einem schweren Traktor, der abbiegt, und einem von hinten heranbrausenden Motorrad zu verhindern. Die Corsa-Fahrerin, die direkt hinter dem blinkenden Traktor fuhr, bestätigte, dass auch für sie der Motorradfahrer plötzlich wie aus dem Nichts aufgetaucht und bei einer Notbremsung in den Traktor geschlittert sei. Der VW-Fahrer hinter ihr hat den Raser allerdings gesehen. Im Rückspiegel habe er beobachtet, wie der 28-Jährige drei bis vier Autos am Stück überholt habe, sagte er vor Gericht. Als er auch noch an ihm vorbeigebraust sei, sei es schon zu spät gewesen. Der Traktor sei bereits mitten im Abbiege-Vorgang gewesen: „Ein Zusammenstoß war meiner Meinung nach unvermeidbar.“

Der Bauer hatte keine Chance den Unfall zu verhindern

Dass der Bauer den Motorradfahrer nur zu spät wahrnehmen konnte und somit den Unfall nicht mehr hatte vermeiden können, zeigten schließlich auch die neuen Berechnungen des Gutachters. Selbst wenn der Landwirt den Biker sofort gesehen hätte, als er in sein Blickfeld geraten war, so der Experte, hätte die Zeit nicht mehr gereicht, um ausweichen können. Die Richterin sprach ihn frei. Der Angeklagte atmete auf und entschuldigte sich für sein ungehaltenes Benehmen.