Nicht so lecker wie diese Pizza sah es in der Küche des Lieferservices aus. Foto: Stoppel/Archiv

Ein Koch eines Pizza-Lieferservices aus dem Rems-Murr-Kreis wird wegen unappetitlicher Zustände in der Küche zu einer Geldstrafe verurteilt.

Backnang - Die Zustände, die der Wirtschaftskontrolldienst im Mai vergangenen Jahres in der Küche eines Pizza-Lieferdienstes im Norden des Rems-Murr-Kreises vorgefunden hat, scheinen mehr als unappetitlich gewesen zu sein. Ein Kontrolleur des Landratsamtes berichtete im Zeugenstand des Backnanger Amtsgerichtes unter anderem von extremen Verschmutzungen an Spüle und Boden, fett- und soßenverschmierten Wänden, mit Keimen versetzten Nudeln und Meeresfrüchten und Lebensmitteln, deren Verfallsdatum überschritten war.

Weiterer Vorfall ein halbes Jahr zuvor

Ein 31-Jähriger, der zu der Zeit nach eigenen Angaben als Pizzabäcker in der Küche arbeitete, hat sich wegen des Vorfalls jetzt vor Gericht verantworten müssen. Laut Anklage habe er vorsätzlich oder zumindest billigend in Kauf genommen, dass objektiv ungenießbare, ja „ekelerregende“ Speisen in den Verzehr gegeben werden konnten. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, war wegen ähnlicher Umstände ein halbes Jahr zuvor bereits ein Strafbefehl gegen ihn erlassen worden.

Der Angeklagte räumte die unhygienischen Zustände in der Küche ein, sagte aber, dass die Reinigung der Küche nicht seine Aufgabe gewesen sei. Der Betrieb, der von seinem älteren Bruder geführt werde, habe eine neue Reinigungskraft eingestellt und dadurch Abhilfe geschaffen.

Der Richter hingegen machte dem 31-Jährigen klar, dass er durchaus mitverantwortlich für die Zustände in der Küche gewesen sei: „Wenn Sie wissen, wie es da aussieht, können Sie es nicht einfach so lassen.“ Auch der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, dass in einem Gastronomiebetrieb alle in einer Küche Tätigen dafür verantwortlich seien, dass dort „alles picobello“ ist. „Sonst darf ich nicht in einer Küche arbeiten“, so der Staatsanwalt.

Als Strafe für die Vergehen sei durchaus auch eine Freiheitsstrafe im Bereich des Angemessenen, so der Ankläger, zumal der noch nicht bezahlte Strafbefehl aus dem vorherigen Verfahren einberechnet werden müsse. Weil allerdings in dem Betrieb jetzt offenbar alles einigermaßen laufe, könne man es „gerade noch so bei einer Geldstrafe belassen“. Der Mitarbeiter des Wirtschaftskontrolldienstes hatte zuvor bestätigt, dass zumindest in der Küche des Pizzalieferdienstes bei mehreren Nachkontrollen – zuletzt vor wenigen Tagen – so gut wie nichts zu beanstanden gewesen sei.

Insgesamt wird es günstiger als die Einzelstrafe

Diese Tatsache berücksichtigte auch der Richter in seinem Urteil: „Es scheint, dass man bei Ihnen wieder eine Pizza bestellen kann – damit verhalten Sie sich anders als manch anderer Betrieb.“ Mit seiner zusammengefassten Strafe über 160 Tagessätze kam der 31-Jährige letztlich sogar günstiger weg als in dem ersten Einzelurteil. Der Richter setzte die in dem Strafbefehl auf 40 Euro festgelegte Bemessungsgrundlage wegen neu gewonnener Erkenntnisse über die finanzielle Situation des Angeklagten auf 15 Euro herab. In dieser Hinsicht könne er fast froh sein, dass es zu einem weiteren Verfahren gekommen sei.