Ein gefälschter Führerschein velängert den Gefängnisaufenthalt für einen 28-Jährigen. Foto: dpa

Ein 28-Jähriger zeigt nach einer Tempokontrolle einen gefälschten polnischen Führerschein vor. Nun muss er wegen mehrerer zur Bewährung ausgesprochenen Vorstrafen mit einer längeren Zeit im Gefängnis rechnen.

Backnang - Eine Geschwindigkeitsübertretung bei einer Probefahrt mit einem geliehenen Vorführwagen auf der A 81 bei Eberstadt vor knapp zwei Jahren hat für einen 28-jährigen gebürtigen Backnanger weitreichende Folgen. Ein Amtshilfeersuchen des Regierungspräsidiums Karlsruhe bei der hiesigen Polizei offenbarte nicht nur, dass der Mann ohne gültigen Führerschein unterwegs gewesen war, ihm droht auch eine nicht unerhebliche Verlängerung einer bereits angetretenen Haftstrafe.

3500 Euro für falschen Führerschein bezahlt

Die polnische Fahrlizenz, die der als Temposünder in den dringenden Verdacht geratene Backnanger bei der Polizei vorgelegt hatte, hat sich mittlerweile als Fälschung entpuppt. Diese hatte sich der 28-Jährige zugelegt, nachdem ihm wegen einer Alkoholfahrt der deutsche Führerschein entzogen worden war. Bei der Verhandlung am Montag vor dem Backnanger Amtsgericht hat der Angeklagte dies nicht nur über eine Erklärung seines Rechtsanwalts zugegeben, er nannte auch den Namen des Mittelsmannes, von dem er das gefälschte Dokument zum Preis von 3500 Euro gekauft haben will.

Zum Prozess war der gelernte Mechaniker aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall vorgeführt worden. Dort hat er Ende Januar eine achtmonatige Haftstrafe angetreten, die das Amtsgericht wegen der Misshandlung einer früheren Lebensgefährtin gegen ihn verhängt hatte. Seine Berufung am Landgericht gegen das Urteil war erfolglos gewesen.

Dieses Urteil ist nun mit der Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung zu einer Gesamtstrafe von zehn Monaten Gefängnis zusammengefasst worden. Außerdem kommen drei Monate hinzu, weil der Mann unlängst erneut beim Fahren ohne Führerschein erwischt wurde. In Waiblingen war er im Dezember nach einem – wenn auch unverschuldeten – Unfall ertappt worden.

Richter: Riesendummheit

Dass er sich kurz nach seiner jüngsten Verurteilung durch das Landgericht im Dezember erneut ans Steuer gesetzt habe, müsse nicht nur als Tritt in ein Fettnäpfchen, sondern als „eine Riesendummheit“ gewertet werden, konstatierte der Backnanger Amtsrichter. Die jetzt ausgesprochene Gesamthaftstrafe drohe nämlich wegen des Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen aus zwei weiteren Vorverurteilungen nun noch weiter verlängert zu werden.

Vielleicht wäre es für den Angeklagten anders gelaufen, wenn er zu einem früheren Zeitpunkt durch eine Haftstrafe beeindruckt worden wäre, mutmaßte der Richter. Nun müsse er als „Erstverbüßer“ für eine längere Zeit ins Gefängnis: „Der Zug für eine Bewährung ist für Sie mehr als abgefahren – dafür ist die Rückfallgeschwindigkeit einfach viel zu hoch gewesen.“