Der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften ist viel höher als die Nachfrage – die Reform der Ausbildung soll die Branche für Auszubildende attraktiver machen. Foto: dpa

Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zu einem Ausbildungsberuf zusammengefasst

Berlin - Nach endlosen Verhandlungsschleifen zwischen den Fachpolitikern der Koalition verabschiedet der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag ein Gesetz, das die Ausbildung der Pflegeberufe auf eine neue Basis stellt. Die bislang getrennten Ausbildungswege in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zu einer gemeinsamen generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt. Die dreijährige Ausbildung endet dann mit dem Berufsanschluss „Pflegefachfrau“ oder Pflegefachmann“.

Hintergrund der Reform ist die angespannte Situation auf dem Arbeitsmarkt der Pflegebranche. Allein zwischen 1999 und 2013 ist die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von zwei auf 2,7 Millionen gestiegen. Die Bundesregierung rechnet damit, dass es bis zum Jahr 2060 sogar 4,7 Millionen Pflegebedürftige geben wird. Damit wären sechs Prozent der Gesamtbevölkerung pflegebedürftig – ein doppelt so hoher Anteil wie heute. Nach Zahlen der Deutschen Alzheimer-Gesellschaft leben in Deutschland derzeit allein 1,5 Millionen Demenzkranke. Gelingt kein Durchbruch in Prävention und Therapie, wird die Zahl der Erkrankten jedes Jahr um 40 000 zunehmen und bis 2050 auf etwa 3 Millionen steigen.

2025 werden wohl 200 000 Pflegekräfte fehlen

Mit diesem Anwachsen hält aber der Anstieg der in der Pflege Beschäftigten nicht Schritt. Zwar hat sich die Zahl der Pflegekräfte von 1999 bis 2013 um 70 Prozent erhöht. Aber das Statistische Bundesamt hat in einer Studie errechnet, dass sich bereits im Jahre 2025 eine Lücke von 200 000 fehlenden Pflegekräften auftun könnte.

Von der Reform der Ausbildung erhofft sich die Bundesregierung eine erhebliche Steigerung der Attraktivität des Berufs. Wer die generalistische Ausbildung absolviert hat, dem stehen dann wesentlich mehr Einsatzmöglichkeiten offen. Auch wichtig: Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenlos, das heute noch in der Altenpflege mitunter bestehende Schulgeld wird abgeschafft. Die Befürworter der Reform argumentieren, dass das neue Berufsbild den Praxisanforderungen in Kliniken und Altenheimen besser entspreche: Die steigende Lebenserwartung führt dazu, dass in den Altenheimen auch immer mehr kranke Menschen leben, andererseits auch immer mehr alte Menschen in die Kliniken kommen, Krankenpfleger spezifische Kenntnisse im Umgang mit alten pflegebedürftigen Menschen haben müssen.

Gesetzgeber will Anstoß für höhere Löhne geben

Die Reform wurde lange kontrovers diskutiert. Manche Vertreter der Altenpflege fürchteten, dass der neue Ausbildungsgang die Absolventen eher in die Kliniken ziehen würde, auch weil dort besser bezahlt wird. Tatsächlich erhofft sich Gesetzgeber durch die neue Ausbildung auch einen schrittweisen Prozess hin zu höheren Löhnen in der Altenpflege. Die Kinderkrankenpflege fürchtete eine Verwässerung der Anforderungen. In den Gesetzentwurf ist deshalb ein Kompromiss eingewoben, um den lange gerungen wurde: Auszubildende haben die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Alten- oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel, statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen, eine entsprechende Spezialisierung wählen. Der Bedarf für diese gesonderten Abschlüsse soll sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung überprüft werden. Vorgesehener Start ist der Januar 2020. Der Bundestag soll dann entscheiden, ob die Regelung beibehalten wird. Das ist eher unwahrscheinlich, weil unklar ist, warum ein Bewerber im letzten Ausbildungsjahr freiwillig sein mögliches künftig Einsatzfeld verkleinern sollte.

Abschluss einer Kette von Reformen

Die neue Pflegeberufsausbildung ist der letzte Baustein einer Folge von Pflegereformen in dieser Wahlperiode. Das erste „Pflegestärkungsgesetz“ sorgte für die Einführung eines Pflegevorsorgefonds, dessen Mittel ab 2035 in die Pflegeversicherung zurück fließen soll. In zwei Schritten wurden zudem die Beiträge zur Pflegeversicherung um 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Herzstück des zweiten Pflegestärkungsgesetzes war die Einführung einer neuen Definition der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auf dieser Grundlage können Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind. Das ist gerade für die bessere Einstufung von Menschen mit Demenz ein Fortschritt. Das dritte Pflegestärkungsgesetz soll dazu führen, das Netz der Beratungsstellen weiter auszubauen.

Die Pflege bleibt weiblich

Einen wichtigen Seitenblick auf das Thema Pflege warf am Mittwoch auch die Vorstellung des Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung durch Bundesfamilienministerin Katarina Barley (SPD). Überspitzt lässt sich sagen: Pflege ist weiblich. Frauen kochen, waschen, pflegen und betreuen Angehörige laut Bericht im Durchschnitt jeden tag 87 Minuten länger als Männer. Mit Mitte Dreißig arbeiten Frauen im Durchschnitt jeden Tag fünfeinhalb Stunden unbezahlt, Männer zweieinhalb.