Herr R. muss einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen. Foto: dpa/Alexander Heinl

Herr R. hat eine schwierige Trennung hinter sich. Er hat sich erkämpft, seinen fünf Jahre alten Sohn regelmäßig zu sehen. Damit dieser auch bei ihm übernachten kann, benötigt er aber noch einige Möbel. Es gab einen größeren Wasserschaden in seiner Wohnung.

Stuttgart - Sieben Jahre war Herr R. mit seiner Ex-Frau zusammen, davon 22 Monate verheiratet. „Es heißt doch ,in guten wie in schlechten Tagen‘“, sagt er und schüttelt den Kopf. Für seine Frau hätten offenbar nur die guten Tage gezählt. „Wir haben uns das letzte Jahr über vor allem angeschwiegen“, sagt er. Im Frühherbst 2018 setzte ihn seine Frau vor die Tür. Bei seinen Eltern konnte er als Enddreißiger nicht lange bleiben. „Ich habe noch einen schwerbehinderten Bruder.“ Der größte Schmerz sei nicht gewesen, dass seine Frau nach zwei Wochen schon wieder eine neue Beziehung hatte, sondern dass sie versucht habe, ihm den gemeinsamen Sohn zu entziehen. Doch das Jugendamt habe ihm geholfen, zu seinem Recht zu kommen.

Mit 37 Jahren hat er eine Ausbildung angefangen

Alle zwei Wochen sieht er den Fünfjährigen an zwei Tagen. Er holt ihn von der Kita ab, dann geht es zu ihm nach Hause. Herr R. genießt diese gemeinsame Zeit sehr. Er wohnt in einer Einzimmerwohnung und wird vom Gemeindepsychiatrischen Zentrum (GPZ) der Evangelischen Gesellschaft betreut. Seit mehr als 20 Jahren schon hat er mit Depressionen zu kämpfen. Sie holen ihn immer wieder ein. Die Schulden, die er hat, rühren ebenfalls aus einer schweren Episode vor vielen Jahren. Er habe seinen Briefkasten nicht mehr geöffnet, sagt Herr R. Immer noch erreichten ihn täglich Briefe von Inkasso-Firmen. Herr R. ist dabei, seine Angelegenheiten zu regeln, ist auch bei der Schuldnerberatung. Der nächste Schritt ist, einen Antrag auf Privatinsolvenz zu stellen.

Er lebt von Arbeitslosengeld II, blickt aber auf arbeitsreiche Jahre zurück. Nach dem Realschulabschluss hätten seine Eltern trotz seiner sehr guten Noten auf eine Ausbildung gedrängt. Die Lehre in einem Hotel war nichts für ihn. Er brach im zweiten Jahr ab, wechselte in die Gastronomie, von dort in einen Supermarkt, wo er Regale einräumte. Bis nachts um zwei habe er geschuftet, habe Doppelschichten geschoben. Als er mit einem Bandscheibenvorfall zu Hause lag, die Frau schwanger, sei ihm klar geworden: So kann es nicht weitergehen. Er wollte kein ungelernter Familienvater sein. „Da habe ich mit 37 noch mal die Schulbank gedrückt“, erzählt er.

Er schläft auf dem Boden, die Sachen lagern in Kartons

Die Ausbildung zum Bürokaufmann an einer Akademie hat er trotz der belastenden Trennung erfolgreich abgeschlossen. „Er hat seine Themen immer wieder angepackt – zu seinem Wohl und zum Wohl seines Sohnes“, sagt sein Sozialarbeiter aus dem GPZ. Eine feste Stelle fand Herr R. nicht. Wegen der psychischen Erkrankung könne er nur halbtags arbeiten. Corona erschwert die Jobsuche. Er engagiert sich ehrenamtlich für einen Verein, der mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, hilft seit Jahren bei den Waldheimferien. An diese hat er selbst schöne Kindheitserinnerungen.

Im September hatte Herr R. einen unverschuldeten Wasserschaden in der Wohnung. Er ist froh, endlich die Trockenmaschinen los zu sein. Sein Bett und der Kleiderschrank, in dem er den Großteil seiner Sachen gelagert hatte, waren betroffen. Alles ist in Kartons verstaut, er schläft auf einer Matratze auf dem Boden. Nun habe seine Frau endlich zugestimmt, dass sein Sohn bei ihm auch übernachten darf. Das wäre sein größter Wunsch. Das GPZ hat für ihn bei der Aktion Weihnachten Schrank, Bett und Bettsofa beantragt, damit beide einen Schlafplatz haben, wenn sein Sohn bei ihm ist, außerdem Bettzeug für das Kind.

Die Aktion Weihnachten freut sich über Spenden. Wenn Ihr Name als Spender veröffentlicht werden darf, vermerken Sie das bitte unbedingt bei der Überweisung. Die Konten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00.