Auch Frau K. muss auf jeden Cent achten. Foto: dpa/Jens Kalaene

Der elfjährige Sohn von Frau K. hat nach dem Auszug seiner älteren Schwester zum ersten Mal in seinem Leben ein eigenes Zimmer. Noch fehlen Möbel, denn Frau K. kann sich diese nicht leisten. Die Aktion Weihnachten will helfen.

Stuttgart - Ihr jüngster Sohn habe Freunde, sagt Frau K. Doch bei ihm zu Hause war noch keiner zum Spielen. Das sei nicht möglich gewesen, sagt die 49-jährige Alleinerziehende. „Er hatte ja kein eigenes Zimmer.“ Doch endlich hat auch der Elfjährige sein eigenes kleines Reich, zum ersten Mal in seinem Leben. Viel länger wäre es auch nicht so weiter gegangen, dass er sich nachts das Wohnzimmer mit der Mutter teilt. Er kommt schließlich bald in die Pubertät.

Frau K. hat vier Kinder: Die zwei Töchter und der ältere Sohn sind erwachsen. Vor wenigen Wochen ist auch die 18-jährige Tochter aus der kleinen Dreizimmerwohnung ausgezogen, so dass nur noch der 22-Jährige und der Elfjährige bei ihr wohnen und ein Zimmer für den Jüngsten frei wurde. Noch komme ihr kleiner Sohn nachts zu ihr rüber – aus Gewohnheit, aber nicht nur deshalb. Es ist unbequem in seinem Bett.

Vater von den älteren Kindern ist an einem Schlaganfall gestorben

Er schläft auf einem alten, kaputten Bettsofa. An der Kopfseite ist es eingesackt. Deshalb lege er sich verkehrt herum schlafen, erzählt sie. Eigene Möbel hat der Fünftklässler bisher nicht. Sie würde ihrem Sohn so gerne Möbel für das neue Zimmer kaufen und es ihm „schön machen“, sagt Frau K.. Auch ein Schreibtisch und ein Stuhl fehlen bisher in dem Raum des Elfjährigen. Aber sie könne sich die Anschaffung leider nicht leisten.

Frau K. ist schon lange arbeitslos. Den Hauptschulabschluss hatte sie geschafft, aber die anschließende Ausbildung in Hauswirtschaft abgebrochen. „Mir war das zu viel, ich war so dumm“, ärgert sie sich heute darüber, in jüngeren Jahren nicht durchgehalten zu haben. Elf Monate habe sie Vollzeit für einen Putzdienst gearbeitet. Dann sei die Firma pleitegegangen. Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte sie nicht, also landete sie beim Jobcenter. Wenig später wurde sie das erste Mal schwanger.

Mit dem Vater ihrer drei großen Kinder lebte sie bis zu dessen Tod zusammen. Er hatte zwei Schlaganfälle, den zweiten verkraftete er nicht mehr. Am 31. Oktober 2006 sei er gestorben – in der Wohnung. Er wurde 50 Jahre alt. „Die Kinder haben das mitbekommen“, erzählt sie. Ihre Große war damals zwölf, ihre zweite Tochter fünf Jahre alt. Die drei Kinder litten sehr und hätten die Wohnung zunächst nicht mehr betreten wollen, erinnert sie sich. Für einige Wochen seien sie bei ihrem Bruder untergekommen, aber auf Dauer ging das natürlich nicht. So kehrten sie schließlich doch wieder zurück.

Kinder wollten die Wohnung nicht mehr betreten

Mit dem Vater des jüngsten Sohnes wohnte Frau K. dagegen nie unter einem Dach. Sie trennten sich, als der Kleine noch ein Baby war. Unterhalt habe ihr Ex-Partner nie gezahlt. Das Geld war immer knapp. Aber Frau K. kann haushalten, sie kommt im Alltag zurecht. Seit September bessert sie ihr Arbeitslosengeld II mit einem Ein-Euro-Job auf und verlässt seither immer morgens um 7.40 Uhr das Haus und kommt mittags wieder, wenn auch die Schule aus ist. „Wir müssen nicht hungern“, betont sie. Aber Sonderausgaben seien ein Problem, sie hat es nicht geschafft, Rücklagen zu bilden. So funktioniert der Kühlschrank schon seit dem Sommer nicht mehr. Die „Aktion Weihnachten“ will hier Abhilfe schaffen – und auch die fehlenden Möbel fürs Kinderzimmer finanzieren.

So können Sie spenden:

Wenn Ihr Name als Spender veröffentlicht werden soll, vermerken Sie das bitte unbedingt bei der Überweisung. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen nicht annehmen. Die Spendenkonten der Aktion Weihnachten lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00.