Familie T. hatte vor Jahren Bettwanzen. Das belastet die Mutter noch immer. Foto: dpa/Harvard University

Familie T. lebt in einer kleinen Zweizimmerwohnung zu fünft. Nun sollen die drei Kinder das größere Zimmer bekommen, die Eltern benötigen deshalb unter anderem ein Schlafsofa für den kleineren Raum.

Stuttgart - Manchmal hat Frau T. Angst, ihrem Alltag nicht mehr gewachsen zu sein. „Ich bin so müde“, sagt die 34-Jährige. Ihre Kinder sind fünf, vier und zwei Jahre alt. Die drei streiten gerade viel. Wenn sie mehr Platz hätten, wäre es besser, glaubt sie. Dann könnte sich die ältere Tochter zurückziehen, sie hockten zu dicht aufeinander. Die fünfköpfige Familie lebt in einer Zweizimmerwohnung auf 57 Quadratmetern.

Um die Fünfjährige macht sich Frau T. Sorgen. Sie ist entwicklungsverzögert, spricht verwaschen, auch fällt es ihr schwer, sich länger auf etwas zu konzentrieren. Frau T. geht mit ihr zur Ergotherapie und zur Logopädie. Sie glaubt, dass ihre Tochter solche Probleme hat, weil sie als Baby über längere Zeit schlimme Nächte durchstehen musste.

Ein Kammerjäger brachte Gewissheit

Frau T. war zu der Zeit hochschwanger, ihre Tochter nicht einmal ein Jahr alt. „Sie hat nachts viel geweint, sich gekratzt und dann überall Pickel bekommen“, erzählt Frau T. Der Arzt habe auf Krätze getippt und entsprechende Cremes verschrieben. Doch es sei nicht besser geworden. Auch sie selbst war betroffen, den Juckreiz spürt sie heute noch, wenn sie daran denkt. Ihr Mann blieb erstaunlicherweise verschont.

Zweimal ging sie mit der Tochter ins Krankenhaus, dort war alles gut, sie kratzte sich nicht mehr. Ein Arzt aus der Klinik kam drauf, dass es sich um Bettwanzen handeln könnte. Es schüttelt sie, wenn sie daran denkt, wie sie die Matratzen genauer untersuchte – und fündig wurde. Sie riefen den Kammerjäger.

Der Zweijährige schläft in einem Reisebett

Die Tochter bekam damals ein neues Gitterbett, die Eltern besorgten sich eine Matratze, die sie auf den Boden legten. Die Kosten für den Kammerjäger belasten die Familie bis heute. Die Familie bezieht Wohn- und Kindergeld, keine weiteren Sozialleistungen. Herr T. arbeitet als Küchenhelfer, zudem putzt er abends und jedes zweite Wochenende in einem Laden. Sie arbeitet auf 400-Euro-Basis in der Cafeteria einer Klinik.

Nun will die Familie die Wohnung umgestalten. Die Kinder sollen das größere Zimmer bekommen, der zweite Raum soll zum Wohn- und Elternschlafzimmer werden. Dafür wünschen sie sich ein Schlafsofa. Die ältere Tochter benötigt ein Jugendbett, der Zweijährige könnte dann ihr Gitterbett übernehmen. Momentan schäft er in einem Reisebett. Auch für ihren vierjährigen Sohn wünscht sich Familie T. ein Kinderbett. Sein Gitterbett hatten sie gebraucht gekauft, es ist inzwischen kaputt. Die „Aktion Weihnachten“ will die Familie unterstützen.

So können Sie spenden:

Wenn Ihr Name als Spender veröffentlicht werden soll, vermerken Sie das bitte bei der Überweisung. Sachspenden können wir aus logistischen Gründen nicht annehmen. Die Spendenkonten der „Aktion Weihnachten“ lauten: Baden-Württembergische Bank, IBAN DE04 6005 0101 0002 3423 40, oder Schwäbische Bank, IBAN DE85 6002 0100 0000 0063 00.