Auf den ersten Blick erinnert das Plakat am Charlottenplatz an Werbung der Bundeswehr. Doch es handelt sich um sogenanntes Adbusting von Militärgegnern. Foto: Cedric Rehman

Ein anonymes Netzwerk hat an Stadtbahnhaltestellen in Stuttgart in Werbeschaukästen der Firma Ströer militärkritische Plakate aufgehängt. Haben sie sich damit strafbar gemacht?

S-Mitte - Die Plakate mit dem Polygon-Tarnmuster sind in Stuttgart wieder verschwunden. Sie hingen unter anderem an der Stadtbahnhaltestelle Charlottenplatz in von der Firma Ströer gemieteten Schaukästen. Auf den ersten Blick erinnerten sie zum Verwechseln ähnlich an Werbung der Bundeswehr. Bei näherem Hinsehen wurde dagegen deutlich, dass es sich um Anti-Werbung mit militärkritischem Inhalt handelt. Das Unternehmen Ströer stellt klar, dass es mit der Kampagne nichts zu tun hat. „Bei dem Motiv handelt es sich um keinen regulär gebuchten Auftrag, sondern um sogenanntes Adbusting“, erklärt die Firma.

Ziel ist es, den Sinn des jeweiligen Werbeinhalts umzudrehen

Die Plakate seien in Stuttgart bereits wieder entfernt worden, teilt Ströer mit. Der Begriff „Adbusting“ beschreibt eine Verfremdung von Werbung im öffentlichen Raum. Das Ziel ist es, den Sinn des jeweiligen Werbeinhalts umzudrehen. Adbusting gehört zur sogenannten Kommunikationsguerilla. Darunter versteht sich eine Form des Aktivismus, die etablierte Symbole verfremdet. Sie kommt aus der Streetart-Szene. Hinter der Aktion steckt ein bundesweit aktives Netzwerk, das sich tob 21 nennt. Im Netz findet sich eine Seite, auf der eine Kontaktmailadresse angegeben ist. Auf eine Anfrage meldet sich ein „Klaus Theodor zu Schlechtenzwerg“. Der Name lässt an eine Verballhornung des früheren Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg denken.

Die Aktivisten wollen anonym bleiben

Tatsächlich erklärt der Kontakt, dass er einen Alias-Namen verwendet, da das Netzwerk in der Anonymität agiere. Es habe in der Vergangenheit Versuche gegeben, die Adbusting-Aktionen zu kriminalisieren, begründet „zu Schlechtenzwerg“ die Verschwiegenheit.

Er verweist auf den Fall einer Jurastudentin in Berlin. Polizeibeamte ertappten die Frau 2019 dabei, wie sie umgestaltete Bundeswehrplakate in einem Schaukasten aufhängen wollte. Es folgte eine Hausdurchsuchung, gegen die die Betroffene Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt hat. Eine Entscheidung des Gerichts steht noch aus.

Die Meinungsfreiheit schütze das Adbusting, so ein Experte

Einige Rechtsexperten, wie der im Jahr 2011 in der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg bekannt gewordene Rechtswissenschaftler Professor Andreas Fischer-Lescano, sprangen der Berliner Studentin argumentativ bei. Adbusting setze sich kritisch mit Imagekampagnen auseinander und weise auf Widersprüche hin, erklärte Fischer-Lescano im vergangenen Jahr der Berliner Zeitung. Dies sei vom Artikel 5 des Grundgesetzes und der darin verbrieften Meinungsfreiheit geschützt, erklärte der Rechtswissenschaftler.

Die Aktion sei Satire, sagt der Aktivist

Der anonyme Aktivist betont, dass seine Stuttgarter Mitstreiter Schaukästen nicht beschädigt und dort hängende Plakate nicht entwendet hätten. „Wir lassen sie immer zurück, sodass niemandem ein Schaden entsteht“, sagt er. Auch der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung des Polygon-Tarnmusters ficht den Aktivisten nicht an. Er verweist wiederum auf Rechtsexperten, die den eigenen Werkcharakter in der Auseinandersetzung mit Werbeinhalten erkennen. „Was wir machen, ist Satire“, sagt der Aktivist.

Ein Schadenersatzanspruch ist denkbar

Bleibt noch die Tatsache, dass die Firma Ströer ihre Kästen nicht nutzen konnte, bis sie auf eigene Kosten die fremden Plakate entfernt hat. Die Firma Ströer könnte daraus einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch begründen.

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums erklärt, dass die Bundeswehr sich bei einer Urheberrechtsverletzung rechtliche Schritte vorbehalte. Aus Sicht des Verteidigungsministeriums sei es bedauerlich, wenn Vermarktern ein Sachschaden entstünde, erklärt sie. Adbusting-Aktionen wolle das Ministerium nicht kommentieren. Allerdings seien kritische Äußerungen zur Bundeswehr das verbriefte Recht jedes Bürgers, betont die Sprecherin. „Nicht umsonst werben wir mit: ,Wir kämpfen auch dafür, dass Du gegen uns sein kannst‘“, teilt sie mit.