Sollte die AfD gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, muss die Partei gegebenenfalls einen Betrag in dreifacher Höhe der unzulässigen Spendensumme bezahlen. Foto: dpa

Die AfD soll einem Medienbericht zufolge in der Affäre um Wahlkampfspenden möglicherweise irreführende Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemacht.

Berlin - In der Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz soll die AfD einem Medienbericht zufolge möglicherweise irreführende Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemacht haben. Im Kern geht es dabei um die Frage, wann genau innerhalb der AfD erstmals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Spenden für den Kreisverband von Bundestags-Fraktionschefin Alice Weidel aufgekommen sind.

Die AfD-Spitze hatte laut der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ argumentiert, AfD-Kreisschatzmeisterin Brigitte Hinger seien am 21. Januar 2018 „erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der Spenden aus der Schweiz“ gekommen. Der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral, sagte dem Blatt nun aber, er habe Hinger schon am 14. August 2017 telefonisch über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz“ aufgeklärt und gesagt, „dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen“. Den Inhalt eines Briefes der Partei an die Bundestagsverwaltung bezeichnete Kral demnach unter anderem aus diesem Grund als „falsch“.

Telefonat wird bestritten

Hinger bestreitet das Telefonat laut „FAZ“. Sie habe am 14. August „mit Sicherheit nicht“ mit Kral „zum Thema Zahlungen aus der Schweiz telefoniert“, er habe sie „nie“ zu dem Spendenthema angerufen.

Sollte die AfD damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, muss die Partei gegebenenfalls einen Betrag in dreifacher Höhe der unzulässigen Spendensumme bezahlen. Falls sie nur gegen Veröffentlichungspflichten verstoßen haben sollte, wäre das Zweifache der Spendensumme von insgesamt 132 005,52 Euro fällig. In beiden Fällen würde die junge Partei damit auf der Liste der höchsten Strafzahlungen den dritten Platz belegen. Seit der Änderung des Parteiengesetzes von 2003 gab es zwei Fälle, in denen noch deutlich mehr bezahlt werden musste.

Die FDP musste 2009 wegen rechtswidriger Spenden des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann rund 3,45 Millionen Euro zahlen. Die CDU wurde 2010 dazu verdonnert, rund 1,2 Millionen Euro an den Bundestag zu zahlen, nachdem herausgekommen war, dass die Partei in Rheinland-Pfalz Fraktionsgelder für den Landtagswahlkampf zweckentfremdet hatte.