Einst Parteifreunde, heute Intimfreinde: Bernd Klingler (links) und Matthias Oechsner. Foto: Michele Danze

Die FDP-Gruppe im Rat will sich juristisch gegen den Vorwurf der Stadt zur Wehr setzen, sie habe Fraktionsgelder zweckentfremdet. Verantwortlich sei ausschließlich der Ex-Fraktionschef und heutige AfD-Stadtrat Bernd Klingler.

Stuttgart - Mit Unverständnis hat die FDP-Gruppe im Rathaus auf die Klage der Stadt gegen sie wegen Zweckentfremdung von Fraktionsmitteln reagiert. Man werde sich dagegen juristisch zur Wehr setzen, kündigte Gruppensprecher Matthias Oechsner an. „Wir sind der Auffassung, dass die FDP-Gruppe hier die falsche Beklagte ist“, so Oechsner. Vielmehr seien die finanziellen Ansprüche der Stadt allein gegenüber dem rechtskräftig wegen Untreue verurteilten AfD-Stadtrat und Ex-FDP-Fraktionschef Bernd Klingler geltend zu machen.

Klingler war im Sommer 2016 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er zu seinen FDP-Zeiten Fraktionsmittel in Höhe von 23 500 Euro für private Zwecke abgezweigt hatte. „Ich bin schon sehr verwundert, dass sich die FDP-Gruppe, die die Veruntreuung aufgedeckt und angezeigt hat, jetzt quasi auf die Anklagebank neben einen rechtskräftig verurteilten Straftäter gesetzt wird“, so Oechsner. Er lege zudem Wert auf die Feststellung, dass zu keiner Zeit eine außergerichtliche Einigung zwischen der FDP und ihrem abtrünnigen Mitglied getroffen worden sei. Klingler dagegen behauptet das Gegenteil.