Ungeimpft ist der AfD-Mann Ruben Rupp. Er will mehr gesellschaftliche Freiheiten und zieht deshalb vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Foto: dpa/Marijan Murat

Nach ihrer Herbstklausur gibt sich die AfD-Landtagsfraktion konfrontativ und kündigte eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung des Landes an.

Stuttgart - Die AfD-Landtagsfraktion will die drohenden Einschränkungen für Ungeimpfte nicht hinnehmen. Fraktionschef Bernd Gögel begrüßt am Montag bei einer Pressekonferenz nach der Herbstklausur der rechtspopulistischen Partei, dass der AfD-Abgeordnete Ruben Rupp als Betroffener beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Normenkontrollklage einreichen wird. Dort ist allerdings noch kein Eilantrag eingegangen, wie eine Sprecherin Auskunft gibt.

Ruben Rupp: „Impfzwang durch die Hintertür“

Er sei 31 Jahre alt, kerngesund und das Risiko einer schweren Corona-Erkrankung sei für ihn gering, betont Rupp und lehnt einen „faktischen Impfzwang durch die Hintertür“ ab. „Das ist verfassungswidrig und schränkt die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte unverhältnismäßig ein.“ Mit der neuen Corona-Verordnung, dem „Lockdown für Ungeimpfte“ und dem „Lohnausfall für ungeimpfte Arbeitnehmer, die in Zwangsquarantäne geschickt werden“, sehe er „mehrere rote Linien überschritten“. Er selbst habe sich nicht impfen lassen, betont Rupp. Auf einen Platz auf der Intensivstation wolle er aber im Fall einer Covid-19-Infektion nicht verzichten, sagt er auf Nachfrage.

Kritik übt die Fraktion auch an der Haushaltspolitik der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg. Der finanzpolitische AfD-Fraktionssprecher Rainer Podeswa spricht von „Heuchelei“ angesichts hoher Haushaltsreste. Diese Reste werde man überprüfen, „wir werden der Landesregierung nachweisen, an welchen Stellen sie Mittel versteckt hat“, kündigt Podeswa an. Bezeichnenderweise sei der Landesrechnungshof Baden-Württemberg in all seinen Vorwürfen bestätigt worden – sowohl was die Rüge des exorbitanten Anwachsens sogenannter Ausgabenreste betraf als auch die bezweifelte Verfassungsgemäßheit des Haushalts.

Weitere Klage gegen den Haushalt

Gegen den Haushalt des Landes habe die Fraktion bereits Klage eingereicht, sie werde im Oktober verhandelt werden. Auf Konfrontationskurs geht die AfD-Fraktion auch beim Thema Absenkung des bundesweiten Wahlalters auf 16 Jahre – sie lehnt den Vorschlag entschieden ab.