Landtagspräsidentin Muhterem Aras wirbt für eine polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung bei Parlamentsmitarbeitern. Foto: dpa

Die Forderung der SPD nach einer Beobachtung der AfD durch den baden-württembergischen Verfassungsschutz löst ein wachsendes Echo aus. Auch CDU-Innenminister Strobl schließt dies – nach neuen Aufregern durch AfD-Abgeordnete – nicht mehr aus.

Stuttgart - Ein „Held“ sei Daniel Z. aus Chemnitz, der mit „wahrhaftiger Zivilcourage“ die eigene Existenz riskiere, „um auf die Mißstände in unserem Staatswesen hinzuweisen“. Daher „kann ich Sie und Ihre Expertise sehr gut in meinem Team brauchen“, schreibt der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple auf Facebook. Adressat des Stellenangebots ist somit der Justizvollzugsbeamte, der den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen beim Tötungsdelikt an dem 35-jährigen Daniel H. fotografiert und im Internet veröffentlicht hatte.

„Ich möchte, dass die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben“, begründete Daniel Z. im Internet sein Vorgehen. Er wurde umgehend suspendiert, und seine Gewerkschaft der Vollzugsbediensteten (BSBD) hat sofort ein Ausschlussverfahren eingeleitet. „Die Konsequenzen sind mir bewusst“, schrieb Z. vorab. Seinen Job ist er wegen der Straftat wohl los. Räpple dürfte ihm da jedoch kaum weiterhelfen. Denn nun prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart, ob sich aus dessen Stellenofferte Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung ergeben. Und auch der Landtag ist alarmiert.

Landtag will neue Hausordnung beschließen

„Äußerungen, die Beamten eine Pflicht zum Ungehorsam zuschreiben, zeigen eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Haltung“, sagte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) unserer Zeitung. „Sie sind auch geeignet, das Ansehen des Landtags als Verfassungsorgan zu beschädigen.“ In einem ohnehin anstehenden Gespräch mit dem AfD-Fraktionsvorstand werde sie um eine entsprechende Klarstellung bitten.

Im Landtag finden sich unterschiedliche Dienstverhältnisse. Die Verwaltung, die Fraktionen sowie die Abgeordneten können Mitarbeiter beschäftigen. Den „MdL“ stehen dafür Mitarbeiterbudgets in Höhe von gut 10 000 Euro monatlich zur Verfügung. Wen sie anstellen, steht ihnen frei. Die Mitarbeiterrichtlinie empfiehlt die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses – sie ist aber nicht Bedingung. Derzeit erarbeitet der Landtag eine neue Hausordnung, analog zu den Regelungen des Bundestages. Am 10. Juli beschloss das Präsidium im Prinzip bereits die von Aras angeregte polizeiliche Zuverlässigkeitsprüfung. Auch der Erlass eines Hausverbots wäre dann möglich. Das Präsidium wünschte zudem einen Passus im Abgeordnetengesetz, der es ermöglicht, Parlamentariern die Kostenerstattung zu streichen, wenn sie Mitarbeiter beschäftigen, denen verfassungsfeindliche Bestrebungen nachgewiesen werden können. Offen waren noch konkrete Regelungsformulierungen.

„Kein Auffangbecken für Verfassungsgegner“

FDP-Landeschef Michael Theurer dringt darauf, dass „Menschen mit verfassungsfeindlicher Gesinnung“ keinen Zugang zu sensiblen Daten im Rahmen einer Parlamentstätigkeit erhalten. „Der baden-württembergische Landtag darf kein Auffangbecken für die Gegner unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein“, sagte er unserer Zeitung. „Hier müssen Wege gefunden werden, wie so etwas verhindert werden kann.“ Die AfD, die ständig auf die Einhaltung von Recht und Ordnung poche, „macht sich mit so einem Angebot an einen mutmaßlichen Straftäter noch unglaubwürdiger“.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Reinhold Gall, rügt, sollte Daniel Z. angestellt werden, würde sich dieser „nahtlos in die Riege der Verfassungsfeinde unter den AfD-Mitarbeitern im Landtag einfügen“. Dies passe zu Räpples Teilnahme an der Demonstration in Chemnitz: „Wer neben Leuten demonstriert, die den Hitlergruß zeigen, und sich öffentlich mit der Teilnahme brüstet, statt zu gehen, muss sich als Rechtsextremist bezeichnen lassen.“ Räpple hatte sich am Montag mit dem AfD-Abgeordneten Hans Peter Stauch an den dann eskalierten Protesten beteiligt und dies bei Facebook offensiv verbreitet.

Strobl offen für Beobachtung durch Verfassungsschutz

Offen wird nun die Frage debattiert, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden muss, wie dies SPD-Landeschefin Leni Breymaier verlangt hat. „Diese Partei entwickelt sich in Richtung Rechtsextremismus“, sagte Innenminister Thomas Strobl. „Die Beteiligung der AfD an den Vorgängen in Chemnitz schafft neue Fakten. Ich bin ganz sicher, dass diese Fakten in die Lageeinschätzung einfließen werden“, deutete der CDU-Vize an, eine Beobachtung zu erwägen. „Da wurden Aussagen gemacht, wie glücklich man ist, dass man den aufgeheizten Mob begleiten und in dieser hasserfüllten Menge dabei sein durfte. Das müssen wir uns genau anschauen.“

Sympathie dafür lässt auch der Liberale Theurer erkennen: Entweder die AfD grenze sich klar vom Rechtsextremismus ab oder sie stelle sich endgültig außerhalb des Verfassungsbogens – „mit allen Konsequenzen“. Ablehnung kommt hingegen von FDP-Vize Wolfgang Kubicki. „Ich rate allen beteiligten politischen Kräften, sich nicht in die operative Arbeit des Verfassungsschutzes einzumischen“, sagte er dem „Handelsblatt“.