Knapp 31 Prozent aller Vorwürfe von Patienten betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie. Foto: imago images/Robert Poorten/Robert Poorten via www.imago-images.de

Prüfer der gesetzlichen Kassen haben im vergangenen Jahr in 4099 Fällen eine fehlerhafte medizinische Behandlung bestätigt. Wie sicher sind Klinikaufenthalte oder ambulante Therapien?

Berlin - Die Patientin hatte einen Knoten in der Brust ertastet. In der Klinik wurde eine Biopsie vorgenommen, um das Gewebe untersuchen zu lassen. Doch die Probe wurde verwechselt: Statt der guten Nachricht, dass es sich um eine harmlose Verhärtung im Brustgewebe gehandelt habe, erhielt die Patientin fälschlicherweise die Diagnose Brustkrebs. Noch bevor der Fehler bemerkt wurde, musste sich die gesunde Frau einer Chemotherapie unterziehen.

Es sind Fälle wie diese, die beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands vom Bund der Krankenkassen (MDS) zur Begutachtung vorgelegt werden. Allein im Jahr 2020 wurden laut der aktuellen Jahresstatistik deutschlandweit 14 042 Verdachtsfälle untersucht, in fast jedem dritten Fall – das waren 4099 – bestätigten die Gutachter den Verdacht. In jedem fünften Fall (2826) zeigte sich, dass der Fehler den erlittenen Schaden verursachte. Das waren weniger Gutachten und bestätigte Fehler als im Jahr zuvor. Allerdings zeigen diese Zahlen nur einen kleinen Ausschnitt des Problems, warnt Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS. Auch die Geschäftsführerin des Aktionsbündnisses für Patientensicherheit (APS), Ilona Köster-Steinebach, sagt: „Wir gehen davon aus, dass höchstens drei Prozent der Fälle von Behandlungsfehlern nachverfolgt werden.“ Daher wollen MDS und das Aktionsbündnis für Patientensicherheit besser aufklären:

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Was ist ein Behandlungsfehler?

Der Begriff umfasst nach der Definition des MDS unterschiedliche Arten von ärztlichem Fehlverhalten: So kann beispielsweise ein Behandlungsfehler vorliegen, wenn der Arzt seinen Patienten nicht nach aktuellem Stand der Wissenschaft behandelt, die Therapie nicht sorgfältig durchführt oder diese nicht angemessen ist. Das Gleiche gilt, wenn eine Diagnose trotz eindeutiger Hinweise nicht gestellt oder eine gebotene medizinische Behandlung unterlassen worden ist. Ebenfalls gilt es als Verstoß, wenn Ärzte unnötige Therapien verordnen. „Patienten haben das Recht darauf zu erfahren, was schiefgelaufen ist“, sagt Gronemeyer. Entstand infolge des Fehlers ein gesundheitlicher Schaden, haben die Patienten zudem Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Wie häufig treten schwere gesundheitliche Folgen bei Behandlungsfehlern auf?

Bei zwei Dritteln der vom MDS begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patienten vorübergehend. Bei rund einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Ein leichter Dauerschaden kann eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Zu mittleren Schäden zählen chronische Schmerzen oder starke Bewegungseinschränkungen. Ein schwerer Dauerschaden kann vorliegen, wenn Geschädigte bettlägerig werden. In knapp drei Prozent der Fälle – insgesamt 82 – führte ein Fehler zum Tod.

In welchen Bereichen passieren die meisten Behandlungsfehler?

Zwei Drittel der Fehlervorwürfe betrafen die Therapien in Kliniken, ein Drittel die Versorgung in Praxen. Die meisten Vorwürfe mit knapp 31 Prozent gab es in der Orthopädie und Unfallchirurgie, zwölf Prozent in der inneren Medizin und Allgemeinmedizin, jeweils neun Prozent in der Allgemein- und Viszeralchirurgie und in der Zahnmedizin, acht Prozent in der Frauenheilkunde und sechs Prozent in der Pflege. Allerdings sind die Zahlen nicht repräsentativ, so Astrid Zobel, leitende Ärztin des MDS in Bayern. „Sie zeigen nur unsere Begutachtungsergebnisse.“ Auch sage eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet nichts über die Sicherheit aus. Vielmehr könnten Patienten etwa Fehler bei Operationen besser erkennen.

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Wie sicher ist demnach die medizinische Versorgung in Deutschland?

Die Zahlen von Behandlungsfehlern bewegen sich seit Jahren auf ähnlichem Niveau. Rückschlüsse auf die allgemeine Fehlerhäufigkeit bei medizinischen Behandlungen können daraus nicht gezogen werden, da es keine zentrale Erfassung gibt. „Ganz vermeidbar sind medizinische Fehler nicht“, sagt Ilona Köster-Steinebach vom APS. Das liegt auch an den Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen. So sind medizinische Behandlungen zahlreicher und komplexer geworden – was ein verstärktes Zusammenwirken von Personal, Apparaten, Medizinprodukten und Medikamenten erfordert. Hinzu kommt Personal- und Zeitmangel in Kliniken und Praxen.

Wie kann man Patienten besser schützen?

Sorgen bereitet den Patientensicherheitsexperten, dass die Zahl der leicht vermeidbaren Fehler auf einem gleichbleibenden Niveau ist. Typisch sind Patienten- und Seitenverwechslungen, Medikationsfehler oder zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen sowie pflegerische Missstände wie das Wundliegen. „Diese ‚Never Events‘ sollten verpflichtend gemeldet und für die Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen genutzt werden“, sagt Gronemeyer. Das APS hat 22 solcher Fehler in einer sogenannten Sever-Liste zusammengetragen (Abkürzung von „schwerwiegender Ereignisse, die wir sicher verhindern wollen“). Diese könne die Grundlage dafür sein, die Sicherheitsbarrieren in Kliniken und Praxen zu verbessern. „Die Liste entbindet aber nicht davon, sich auch um andere Arten von Vorkommnissen vor Ort aktiv zu kümmern“, sagt Köster-Steinebach.

Dieses Recht haben Patienten

Gutachten
Gesetzlich Versicherte haben das Recht auf ein Gutachten vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbands vom Bund der Krankenkassen (MDS), wenn sie einen Behandlungsfehler vermuten. Das Gutachten ist kostenlos. Alternativ gibt es ein Schlichtungsverfahren der Ärztekammer. Um Ansprüche geltend zu machen, hat man eine Frist von drei Kalenderjahren. Diese beginnt, sobald man vermutet oder erfahren hat, dass ein Fehler vorliegt.

Beratung
Hilfe bietet das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung, 0800 / 0 11 77 22, sowie der Deutsche Patientenschutzbund, www.dpsb.de. Infomaterial und Videos zum Thema „Wie bereite ich mich auf einen Krankenhausaufenthalt vor?“ bietet auch das Aktionsbündnis Patientensicherheit: www.aps-ev.de.