Verärgert über die Stadt: Erika Reinhardt (86). Foto: Lichtugt/Max Kovalenko

In Stuttgart dürfen Taxis nur von 8 bis 11 Uhr vormittags in Fußgängerzonen fahren, um Patienten an Arztpraxen abzuliefern. Diese Regelung erbost die 86-jährige Erika Reinhardt, aber auch andere Patienten.

Stuttgart - „Es geht ja nicht nur um mich!“ Erika Reinhardt ist 86 Jahre alt, doch beim Gedanken an das, was ihr jüngst widerfahren ist, wird sie leicht ungehalten. Und nicht nur deswegen, weil sie sich dabei an ihren Bandscheibenvorfall erinnert. Wegen dem musste sie nämlich zum Arzt, der am Marktplatz seine Praxis hat. An der Ecke Markthalle/Karlsplatz stoppte das Taxi allerdings. Einfahrt verboten! Die Seniorin aus Wangen musste zu Fuß gehen, „und laufen Sie mal die Strecke, wenn Sie Schmerzen haben“.

Dem Fahrer macht Erika Reinhardt keinen Vorwurf. Der Stadtverwaltung aber sehr wohl. Die erlaubt Taxen nur zu den Lieferzeiten, also von 8 bis 11 Uhr, für die Beförderung von Gehandicapten in Fußgängerzonen zu fahren. Abholungen sind bis 12 Uhr erlaubt.

Silvano Dicorato macht diese Regelung wütend. Er ist der Taxifahrer, der Erika Reinhardt trotz starker Schmerzen aus dem Auto bitten musste. Seit acht Jahren befördert der 36-Jährige in Stuttgart Menschen – und stößt immer wieder an seine Grenzen. „Ich musste einer Kundin, die blind und gehbehindert ist, neulich erklären, dass ich sie nicht mehr zum Arzt begleiten kann“, sagt er. Für ihn als Dienstleister sei das geschäftsschädigend. „Die Leute denken, ich habe keinen Bock auszusteigen.“ Die Taxibranche habe ohnehin einen schlechten Ruf. Aber so sind die Vorschriften.

Die wenigen Taxiplätze sind oft von anderen zugeparkt

Erika Reinhardt gehörte viele Jahre lang dem Bundestag und dem Gemeinderat an. Sie hat t ihre ehemaligen Kollegen aus der CDU-Fraktion auf die Problematik aufmerksam gemacht, und die haben bei der Verwaltung angefragt, wie man Abhilfe schaffen kann. Begründung: „Die zu Fuß zu bewältigende Strecke ist für die Betroffenen eine große zusätzliche Belastung.“

Die Verwaltung spielte den Ball zurück. „Die Stuttgarter Fußgängerzonen und der Umfang der Liefermöglichkeiten wurde im Einvernehmen mit dem Gemeinderat festgelegt“, heißt es in der schriftlichen Antwort. Sollten das nicht in der erlaubten Zeit möglich sein, gebe es immer noch spezielle Halteplätze, die mit „Taxi zum Halten bis 10 Minuten frei“ gekennzeichnet sind. Harald Lutz, Taxifahrer seit 1976, stellt allerdings fest: Die wenigen Plätze seien allzu oft von Autofahrern zugeparkt.

Das Ordnungsamt will nicht als hartherzig gelten

So oder so, die Verwaltung stellt klar: „Darüber hinausgehende Regelungen sind in Anbetracht der sehr stark frequentierten Fußgängerzonen in übereinstimmender Auffassung mit der Polizei aus Verkehrssicherheitsgründen nicht vertretbar.“ Beim Ordnungsamt will man indes nicht als hartherzig gelten. Die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung handelten mit Augenmaß, teilt Rathaussprecher Martin Thronberens für die Fachabteilung mit. „Wenn sie beispielsweise einen Taxifahrer beobachten, der eine körperlich beeinträchtigte Person in der Fußgängerzone zum Arzt fährt, werden sie keinen Strafzettel ausstellen“, sagt er. Silvano Dicorato widerspricht dem. „Es ist fast unmöglich, in der Stadt momentan zu parken. Die Zettelschreiber sind ziemlich auf Zack.“ Sein Bruder, ebenfalls in der Branche, habe jüngst kurz in der Kronprinzstraße geparkt, um einen alten Mann zu begleiten, und dafür 80 Euro berappen müssen. Für ihn selbst habe es neulich bei einer Kurierfahrt zum Bürgerbüro in der Rosensteinstraße eine Strafe gesetzt – auf einem Taxi-Halteplatz. „Ich finde das eine Frechheit. Wir gehen ja nicht zwei Stunden shoppen“, schimpft er.

„Die Menschen müssen hier oben abgeholt werden.“

Das Problem ist auch in Arztpraxen bekannt. Eine Sprechstundenhilfe aus einer Augenarztpraxis in der Königstraße berichtet, dass Fahrer zunehmend reserviert reagierten, wenn sie nach Lasereingriffen telefonisch ein Auto anfordere. Sie habe sich noch immer durchgesetzt, betont sie. „Die Menschen müssen hier oben abgeholt werden, die sehen nichts“, stellt sie klar. Auch ein Augenarzt aus der Kirchstraße kennt enttäuschte Patienten, die ein Stück gehen mussten. „Selbstverständlich ist das unglücklich“, sagt er, er versteht aber auch die Position der Stadt. „Tagsüber ist es voll in der Kirchstraße. Ich sehe die Problematik.“

Es geht auch anders. In Bietigheim-Bissingen etwa ist man bei Krankentransporten betont kulant, in Tübingen wiederum sind in der „Satzung über Sondernutzungen mit Fahrzeugen in der Fußgängerzone“ Auftragsfahrten öffentlicher Verkehrsmittel – wie Taxen – ausdrücklich und ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. In Stuttgart beharrt man indes auf dem Verbot. „Taxifahrer haben keine Sonderrechte“, teilt Martin Thronberens mit. Erika Reinhardt findet indes: „Hier wurde eine Entscheidung mit Scheuklappen getroffen.“