Wer den Telefonanbieter wechseln will, muss auf die Kündigungsfristen achten. Die stehen von Dezember an auf der Monatsrechnung. (Symbolfoto) Foto: dpa

Ab dem 1. Dezember haben Telefon- und Internetkunden einen besseren Überblick über ihre Kündigungsfristen. Die müssen von dann an nämlich auf der Telefonrechnung angegeben werden.

Berlin - Zum Jahreswechsel treten traditionell zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Neuerungen, die ab dem 1. Dezember gelten, sind hingegen vergleichsweise überschaubar. Im Mittelpunkt steht ein verbesserter Verbraucherschutz bei Telefonverträgen.

Telefon- und Internetkunden müssen besser informiert werden. Ab Dezember sind die Anbieter dazu verpflichtet, auf der monatlichen Rechnung die Kündigungsfrist aufzuführen - einschließlich des genauen Datums, zu dem die Kündigung eingehen muss, um eine eventuelle Vertragsverlängerung zu verhindern.