Es ist verboten, das Smartphone am Steuer zu benutzen. Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Geldstrafen und einen Punkt in Flensburg. Foto: FACTUM-WEISE

Es ist verboten, dennoch kommt es häufig vor: Immer wieder greifen Autofahrer während der Fahrt zum Smartphone - und lassen sich absurde Ausreden einfallen, wenn sie erwischt werden.

Stuttgart - So praktisch Smartphones auch sind, es ist verboten die Geräte am Steuer zu nutzen. Dennoch zücken Autofahrer oft das Handy an der roten Ampel oder während der Fahrt. Wer erwischt wird, der bekommt einen Brief von der Bußgeldbehörde. Obwohl der Sachverhalt oft klar ist, legen viele Handynutzer dagegen eine Beschwerde beim Amtsgericht ein. Die Richter müssen sich dann zum Teil ziemlich kuriose Ausreden anhören.

Gabriele Klaus, Strafrichterin am Amtsgericht Esslingen, bekam schon einiges präsentiert: Wegen eines Wespenstichs will sich ein Fahrer einen nassen Schwamm ans Ohr gehalten haben, ein anderer eine Zwiebel. Auch ausklappbare Haarbürsten seien dabei gewesen. Selbst ein Flachmann will sich eine Fahrerin ans Ohr gehalten haben, mit Wasser gefüllt. Eine besonders schlechte Ausrede sei ein iPod gewesen. Denn der darf auch nicht am Steuer benutzt werden.

Polizeikontrolle in Leonberg: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt

Die Pressesprecherin des Stuttgarter Amtsgericht, Monika Rudolph, berichtet von ähnlichen Entschuldigungen. Taschentücher, Brillenetuis und Thermoskannen wollen die Autofahrer in der Hand gehalten haben. Weil zuhause keine Zeit mehr gewesen sei, musste sich der Fahrer am Steuer angeblich den Bart rasieren.

Bei einem Verstoß müssen die Fahrer mit einer Strafe von 100 Euro und zusätzlich einem Punkt in Flensburg rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, dann droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro, zwei Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot. Seit 2017 ist außerdem verboten, aufs Display zu schauen, Textnachrichten zu schreiben und Anrufe abzulehnen. Auch Tablets, E-Books und Diktiergeräte sind tabu. Mit einer Sprachsteuerung darf man die Geräte allerdings benutzen.

Anwälte raten ihren Mandanten zum Prozess

Ausreden sind laut Rudolph selten überzeugend, da Polizisten meist gut erkennen können, ob der Fahrer telefoniert. Vor allem Zivilbeamten, die etwa von Stadtbahnhaltestellen aus in die Autos schauen. Trotzdem versuchen einige Handynutzer, das Bußgeld zu umgehen. Das liegt unter anderem daran, dass die Rechtsschutzversicherung der Betroffenen die Gerichtskosten übernimmt.

Bei einem Einspruch kann das Bußgeld aber sogar noch höher ausfallen. Richterin Gabriele Klaus sagt: „Der Schuss kann auch nach hinten losgehen.“ Richter seien frei in ihrer Entscheidung und könnten die Höhe der Strafe nach oben setzen.

Oft würden Anwälte aus finanziellen Interessen ihre Klienten dazu ermuntern, einen Prozess zu führen, sagt Matthias Merz, Pressesprecher für Strafsachen am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Die Betroffenen legten Rechtsbeschwerde nach einem verlorenen Amtsgerichtsprozess ein, damit das Urteil von einer zweiten Instanz auf rechtliche Fehler geprüft wird.

Die Erfolgsquote sei aber sehr gering, die Geldbuße abzuwenden. Da die Strafe nur im Hundert-Euro-Bereich liegt, werden am OLG keine Zeugen mehr geladen. Wenn bereits der Amtsrichter die Ausrede des vermeintlichen Handynutzers nicht geglaubt hat, dann folgt die zweite Instanz meist dieser Entscheidung.