Das Wrack des Flugzeugs wird nun von Experten untersucht. Foto: SDMG

Einen Tag nach dem Absturz eines Segelflugzeugs herrscht Rätselraten über die Unglüchsursache. Der ums Leben gekommene Pilot, ein 66 Jahre alter Mann aus dem Raum Kirchheim, galt als erfahrener Flieger.

Kirchheim - Der 66 Jahre alte Pilot, der mit seinem Segelflugzeug am Sonntag auf dem Fluggelände Hahnweide in den Tod gestürzt war, soll ein erfahrener Flieger gewesen sein. Trotzdem hatte er offensichtlich nicht verhindern können, dass sich die Maschine noch in der Startphase seitlich gedreht hat und auf dem Boden zerschellt ist. Die Polizei hat inzwischen die Seilwinde beschlagnahmt, mit der das Flugzeug, ein Motorsegler vom Typ Minilak, nach oben gezogen worden war.

Zudem sind zwei Fachleute im Auftrag der in Braunschweig beheimateten Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) an den Absturzort gereist, um ihn zu vermessen und das Flugzeugwrack in Augenschein zu nehmen. „Erfahrungsgemäß dauert es zwei Monat, bis wir einen ersten Untersuchungsbericht veröffentlichen“, sagt der BfU-Sprecher, Germout Freitag. Der abschließende Unfallbericht, in dem auch die Unfallursache konkretisiert wird, dürfte seinen Worten zufolge nicht vor dem März 2020 vorliegen.

In der Statistik nicht auffällig

Den letzten tödlichen Unfall an der Hahnweide hatte es am 28. Mai vorigen Jahres gegeben. Damals war ein Leichtflugzeug in ein nahe gelegenes Waldstück gestürzt. „In unserer Statistik ist die Hahnweide nicht auffälliger als jeder andere Segelflugplatz“, betont jedoch Freitag.

Die BfU untersucht seinen Worten zufolge jedes Jahr zwischen 250 und 300 Flugunfälle, wobei auch den Ursachen von Beinahe-Unfällen auf den Grund gegangen wird. Automatisch wird die BfU immer dann aktiv, wenn im deutschen Luftraum ein Flugzeug abstürzt oder in eine Notlage gerät. Darüber hinaus ermitteln die 37 Beschäftigten der Braunschweiger Behörde auch, wenn die verunglückte Maschine in Deutschland registriert war oder hergestellt worden ist. Kommen deutsche Staatsangehörige bei einem Flugunfall außerhalb der Landesgrenzen zu Schaden, beschränkt sich die Bundesanstalt auf einen Beobachterstatus.