Die Stadt lässt Falschparker in Brandschutzzonen oder an gefährlichen Stellen abschleppen. Auf privaten Flächen geht es inzwischen deutlich schneller zur Sache. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

An öffentlichen Straßen droht Falschparkern meist nur ein Strafzettel, wenn sie niemanden behindern. Ganz anders auf privaten Flächen: Dort beauftragen immer mehr Eigentümer Unternehmen, die rigoros abschleppen – und dafür einen Sturm der Entrüstung ernten.

Stuttgart - Der junge Mann ist fassungslos. Er hat im Stuttgarter Neckarpark sein Auto auf dem Parkplatz einer Gaststätte abgestellt. Der ist zu diesem Zeitpunkt leer. Zwar will er dort nicht einkehren, aber kein Gast wird vom Parken abgehalten, niemand behindert. Es dauert keine halbe Stunde, dann hängt das Auto am Haken. Abgeschleppt von einem privaten Unternehmen, abzuholen wenige Kilometer weiter in Bad Cannstatt. Kostenpunkt: 232 Euro. „Ich weiß ja, dass es meine Schuld ist, aber die Gebühren sind unverschämt“, sagt der Betroffene. Und es bleibt der Eindruck, dass da beobachtet und sofort kräftig zugelangt worden ist, wo es nicht unbedingt notwendig erschien.

Der Eindruck täuscht nicht. Denn immer mehr private Parkplatzeigentümer gehen rigoros gegen Falschparker vor. Ohne Polizei, ohne Ordnungsamt. Dabei handelt es sich beileibe nicht nur um Anwohner, die ihren Stellplatz oder ihre Einfahrt blockiert vorfinden und dann ein Abschleppunternehmen anrufen. Vielmehr treten inzwischen zahlreiche Wohnanlagen, Supermärkte, Gaststätten oder Geschäfte die Aufsicht über ihre Parkflächen an Unternehmen ab, die systematisch überwachen und kassieren.

In Internetforen häufen sich die Beschwerden. Von Abzocke ist da die Rede, von Wegelagerei und vom Versuch, Sammelklagen zu organisieren. Auch beim ADAC und den Verbraucherzentralen schlagen immer wieder solche Fälle auf. Anstoß erregt oft die Höhe der Gebühr, aber auch das „Ausspionieren“ von Autofahrern. Andere klagen, dass sie abgeschleppt wurden, obwohl sie vor dem Einkauf nur noch einen Abstecher zur Bank gemacht hätten. Oft hängen die Autos bereits nach Minuten am Haken. Die Auftraggeber dagegen zeigen sich zumeist hoch zufrieden mit dem für sie einfachen und häufig auch noch kostenlosen Prinzip.

Das Abschleppen ist rechtlich in Ordnung

„Rein rechtlich ist die Lage klar“, sagt Joachim Elser. „Paragraf 859 des Bürgerlichen Gesetzbuches garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe“, weiß der Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung. Dazu gehört auch das Abschleppen eines Fahrzeuges. Stadt und Polizei haben in diesem Fall nichts damit zu tun. „Betroffene melden sich oft beim Ordnungsamt und erfahren dann, dass sie falsch sind“, so Elser.

Stadt und Polizei lassen nur im öffentlichen Raum abschleppen – und auch dort nur nach Einzelfallprüfung. Zum Beispiel, wenn es Gefährdungen oder Behinderungen gibt, zudem auf Behindertenparkplätzen oder in Brandschutzzonen. Für das beauftragte Unternehmen müssten Betroffene etwa 100 Euro rechnen, so Elser. Dazu kommen aber Aufwands- und Verwaltungsgebühren, die weitere 140 Euro betragen. Und es fällt noch ein Bußgeld für den Verstoß an sich an. Gut 230 Euro nur fürs Abschleppen durch ein privates Unternehmen hält man bei der Stadt aber „für ziemlich hoch“.

Das sehen manchmal auch Gerichte so. Selbst der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit dem Thema befassen müssen. Tenor: Das Abschleppen erfolgt zurecht – bei der Gebühr allerdings müssen die ortsüblichen Sätze als Orientierung gelten. Immer wieder sind Rechnungen so verringert worden. Dafür muss der Autofahrer aber wegen einiger Euro den Rechtsweg beschreiten – ohne Garantie auf Erfolg.

Mitarbeiter werden beschimpft

Im Fall aus dem Neckarpark heißt das Abschleppunternehmen NKE und kommt aus Bad Cannstatt. Die Firma kontrolliert die Parkplätze ihrer Kunden regelmäßig und lebt allein von den Abschleppgebühren. Inhaber Eduard Ungefucht hat vor einigen Jahren mit dem Geschäft angefangen und betreibt es mittlerweile auch in Köln und Düsseldorf. Wegen der hohen Nachfrage seien weitere Ableger in Hamburg und Frankfurt geplant. „Wir haben uns als bundesweit einziges Abschleppunternehmen rein auf Falschparker spezialisiert“, sagt er. Man halte die Gebühren für angebracht: „Wir müssen Steuern zahlen und kostendeckend arbeiten“, so Ungefucht. Er erzählt von aggressiven Autobesitzern und Problemen, Personal zu finden, das die täglichen Beleidigungen wegsteckt. „Von 100 Falschparkern stehen 99 nicht dazu“, sagt er.

Auch die Firma Park & Control kennt Angriffe – und Ärger mit der Verbraucherzentrale. Die Tochter des Stuttgarter Parkhausbetreibers Apcoa bewirtschaftet bundesweit 600 Parkräume. In Stuttgart sind es bisher fünf. Häufig handelt es sich um Supermarktparkplätze. Wer dort nicht wie auf Schildern angemahnt eine Parkscheibe benutzt oder die Parkdauer überschreitet, bekommt eine Vertragsstrafe über 30 Euro. „Es geht ausschließlich darum, kostenlose Kundenparkplätze vor Fremdparkern zu schützen“, sagt ein Sprecher. Man schleppe aber nicht ab – was Mitbewerber bestreiten.

Enorme Fallzahlen

Joachim Elser von der Verkehrsüberwachung weiß, dass es bei den privaten Abschleppaufträgen „schnell ans Eingemachte“ geht. Das zeigen auch Zahlen. Die Stadt hat im vergangenen Jahr 1191 Fahrzeuge abschleppen lassen, in diesem bisher 495. Allein NKE kam im Jahr 2015 nach früheren Angaben auf 3000. Zur heutigen Situation will Ungefucht nichts sagen, aber: „Wir zwingen ja niemanden zum Falschparken. Das tun die Leute ganz von selbst.“

Ein Kunde bestätigt das. „Wir können der Situation auf unserem Parkplatz nicht mehr anders Herr werden“, so der Gastronom. Manchmal blockierten 30 Falschparker am Tag das Gelände. Auch Elser kritisiert das rücksichtslose Parkverhalten: „Oft kommt der Aha-Effekt erst, wenn’s richtig weh tut.“ Und er hat einen simplen Tipp: „Einfach genau hinschauen und sich dran halten.“