Noch ist juristisch nicht endgültig geklärt, ob die Abschiebung des Gefährders Sami A. nach Tunesien rechtens war oder nicht – der Fall schlägt aber schon hohe politische Wellen. Foto: dpa

Manchmal ist’s kaum zu ertragen, aber auch Täter haben Rechte – selbst ein Leibwächter bin Ladens.

Berlin - Die vermasselte Abschiebung des Tunesiers Sami A., der zeitweise zur Leibgarde des Terrorpaten Osama bin Laden gehört haben soll und von deutschen Behörden als sogenannter Gefährder gelistet wird, ist ein teures Lehrstück aus dem Dilettantenstadel. Teuer allein schon im Wortsinn, weil nach dem Willen der Justiz nun alles unternommen werden muss, Sami A. zurückzuholen, wogegen Tunesien sich sperrt, weil die Behörden dort anscheinend wegen Terrorverdachts ihr eigenes Hühnchen mit ihm rupfen wollen. Einen noch höheren Preis aber zahlt die Politik, weil abermals der Verdacht genährt wird, der Rechtsstaat sei überfordert und nicht in der Lage, die wenigen üblen Typen in Reihen Abertausender redlicher Flüchtlinge unter Kontrolle und im Idealfall außer Landes zu bringen.