Die Abmahnwelle im Fall des Sexfilm-Anbieters RedTube rollt weiter. Foto: Shutterstock/Dmitry Chumichev

Weil sie angeblich Sexfilme auf dem Internet-Portal RedTube angesehen haben, werden derzeit zehntausende Internetnutzer abgemahnt. Experten gehen von der größten Abmahnwelle bisher aus. Doch ist das überhaupt rechtens und wie soll man sich verhalten, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?

Weil sie angeblich Sexfilme auf dem Internet-Portal RedTube angesehen haben, werden derzeit zehntausende Internetnutzer abgemahnt. Experten gehen von der größten Abmahnwelle bisher aus. Doch ist das überhaupt rechtens und wie soll man sich verhalten, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert?

Regensburg/Berlin - Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Web haben die verantwortlichen Anwälte ihr Vorgehen gerechtfertigt. Die Ermittlung der abgemahnten Anschlussinhaber sei rechtmäßig erfolgt, erklärte die Kanzlei Urmann+Collegen (U+C) am Donnerstag auf ihrer Website.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Doch der Fall wirft weiterhin zahlreiche Fragen auf.