Das Parken auf fremden Privatparkplätzen kann teuer werden (Symbolbild, an anderer Stelle aufgenommen). Foto: /Gottfried Stoppel

Ein Weinstädter benutzt widerrechtlich einen Privatparkplatz. Zwei Monate später flattert Post ins Haus: Der Mann solle eine horrende Summe bezahlen, fordert eine Kanzlei, die sich auf Abmahnungen spezialisiert hat.

Weinstadt-Beutelsbach - Strafzettel sind ärgerlich – vor allem dann, wenn man seinen Wagen vielleicht nur kurz abgestellt hatte, weil ein freier Stellplatz nicht zu finden war. Noch ärgerlicher ist es aber, wenn man für das Falschparken eine horrende Summe bezahlen soll. Einem Mann aus Weinstadt ging dies neulich so: 206 Euro und 81 Cent lautet die Forderung.