Ein Tesla S an einer Stromtankstelle in Stuttgart. Foto: dpa

1500 Abmahnungen verschickt die Deutsche Umwelthilfe jedes Jahr, einen guten Teil davon an Autohändler. Tesla ist so gut wie nie darunter. Doch auch der E-Auto-Hersteller sündigt.

Stuttgart - Das deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat den Elektroautohersteller Tesla wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs erfolgreich abgemahnt. Nach Informationen unserer Zeitung hat Tesla Germany, die deutsche Tochter des US-Autobauers, vor wenigen Tagen eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, in der Verkaufsstelle im Stuttgarter Dorotheen-Quartier künftig generell den Stromverbrauch der ausgestellten Fahrzeuge mit anzugeben.

Autohandel: Es geht auch ohne die Umwelthilfe

Autohändler sind verpflichtet, bei ausgestellten und angebotenen Fahrzeugen „deutlich sichtbar“ auf den Kraftstoffverbrauch und den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) oder – bei E-Autos – auf den Stromverbrauch hinzuweisen. Unter den zur Abmahnung berechtigten Verbänden hat sich bisher die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hervorgetan, die derzeit in vielen Städten Dieselfahrverbote durchsetzt und pro Jahr rund 1500 Wettbewerbsverstöße verfolgt. Tesla war davon bisher nur einmal betroffen – im Jahr 2013. Man führe „bei Tesla wie bei anderen Unternehmen stichprobenhafte Kontrollen durch“, erklärte eine DUH-Sprecherin unserer Zeitung.

Das Kfz-Gewerbe in Baden-Württemberg nimmt die Abmahnung zum Anlass für scharfe Kritik an der DUH. Der Fall zeige, dass das Kfz-Gewerbe auch selbst gegen Verstöße vorgehe. „Wir brauchen also dafür die Deutsche Umwelthilfe nicht“, erklärte Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes im Südwesten, unserer Zeitung. Beim „Abmahn-Geschäftsmodell“ der DUH gehe es darum, Einnahmen zu generieren. Beim Kfz-Gewerbe stammten die Meldungen über Verstöße dagegen von Wettbewerbern und nicht von „eigens eingesetzten DUH-Fahndern“.