Die umstrittene Deutsche Umwelthilfe von Jürgen Resch (li.) kann weiter ungehindert abmahnen und klagen, wenn Unternehmen gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen. Foto: dpa/Jens Büttner

Die Umwelthilfe ist bei Autohäusern verhasst, weil sie sie mit Klagen übersät. Der Bundesgerichtshof hat dem Verein nun recht gegeben. Doch wie lange die Privilegien der DUH noch zu halten sind, ist zweifelhaft, meint unser Kommentator Markus Grabitz.

Karlsruhe - Rechtlich ist nichts daran auszusetzen, wenn die Umwelthilfe systematisch Autohändler und Makler abmahnt, die gegen Auflagen zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs verstoßen. Der Bundesgerichtshof hat dies gerade entschieden und damit dem Abmahngeschäft, mit dem der umstrittene Umweltverband jedes Jahr Millionen einnimmt, seinen Segen gegeben. Das Urteil kommt nicht überraschend: Die DUH ist einer von rund 80 Verbänden– etwa Verbraucherschutzzentralen – , die als klageberechtigt beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Auffällig ist: Es gibt wohl keinen anderen Verband, der so rege davon Gebrauch macht wie die Truppe von Jürgen Resch.