Seit 2011 ein Vollzeitparlament: Der Landtag in Stuttgart Foto: dpa

Die Landtagsabgeordneten sollen nicht zur der lukrativen staatlichen Pension zurückkehren, rät eine Expertenkommission. Sie hat ihnen Alternativen vorgeschlagen.

Stuttgart - Wie viel Geld sollen Landtagsabgeordnete im Alter erhalten? Eigentlich hatten die Landtagsabgeordneten die Frage nach ihrer Altersvorsorge schon selbst beantwortet. Im Februar 2017 beschloss das Parlament mit den Stimmen von Grüne, CDU und SPD in einer Blitzaktion, wieder zur lukrativen Staatspension zurückzukehren. Nach heftigen öffentlichen Protesten ruderten die Abgeordneten einen Monat später zurück und beauftragten Landtagspräsidentin Muhterem Aras, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die Vorschläge zur angemessenen Versorgung machen sollte.

Das zehnköpfige Expertengremium hat heute seinen Abschlussbericht vorgestellt. „Alle von der Kommission und dem Bürgerforum erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen gehen davon aus, dass Änderungen der Altersversorgung der Abgeordneten angebracht sind, um Versorgungslücken angemessen zu schließen, die durch die Wahrnehmung eines Landtagsmandats und dessen Dauer entstehen“, sagte der Vorsitzende Michael Hund. Die Mitglieder machen vier unterschiedliche Vorschläge.

Vier unterschiedliche Vorschläge

Mit großer Mehrheit von 8:2 Stimmen votieren die Mitglieder dafür, dem Versorgungswerk für Abgeordnete der Landtage Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beizutreten.

Für das kapitalgedeckte Modell einer Versorgung durch den Landtag als Versicherungsnehmer einer Renten-Rückdeckungsversicherung sprachen sich sieben Mitglieder aus.

Eine unmittelbar staatliche Versorgung unterstützen nur fünf Mitglieder. Die Finanzierung soll dabei vollständig oder zu einem möglichst großen Teil aus dem laufenden Haushalt durch Aufbau einer Kapitaldeckung erfolgen. Die Abgeordneten erhielten dann ab ihrem 67. Lebensjahr pro Jahr als Abgeordneter zwei Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Derzeit hieße das, dass sie innerhalb einer Legislaturperiode von fünf Jahren einen Anspruch auf 778 Euro monatlich erwerben.

Für die weitgehende Beibehaltung des jetzigen Versorgungssystems sprechen sich nur drei Mitglieder der Kommission aus, jedoch mit leichten Änderungen. Der Vorsorgebeitrag von derzeit 1720 Euro sollt demnach auf höchstens 2000 Euro monatlich aufgestockt werden, gleichzeitig die Grundentschädigung von aktuell 7776 Euro entsprechend vermindert werden. Die Abgeordneten sollen sich allerdings in der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versorgungswerk versichern statt wie jetzt bei einer privaten Versicherung. Die Empfehlungen der Kommission sind nicht bindend, dürften aber als Orientierung für weitere Entscheidungen dienen. Die Abgeordneten können allerdings auch die bisherige Regelung beibehalten.

1720 Euro monatlich für Altersvorsorge

Derzeit erhalten Abgeordnete eine monatliche Pauschale von 1720 Euro für die Altersvorsorge – zusätzlich zu ihrer Diät von derzeit 7776 Euro. Der Landtag hatte 2008 beschlossen, die Diäten um rund ein Drittel zu erhöhen – im Gegenzug sollten sich die Abgeordneten selbst um die Altersvorsorge kümmern. Letzteres wollten die Abgeordneten wegen der starken Einbußen zwar rückgängig machen, die höheren Diäten hingegen sollten bleiben. Dabei verwiesen die Abgeordneten auch auf die Umstellung von einem Teilzeit- zu einem Vollzeitparlament 2011

Die Kommission sollte unterschiedliche Möglichkeiten wie staatliche Altersentschädigung, Versorgungswerk, private Altersvorsorge erörtern und auch Vorschläge zur Höhe der Leistungen machen. Auch ein Bürgerforum mit 25 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Personen wurde beteiligt. Die Vorschläge, die sie in drei ganztägigen Sitzungen erarbeiteten, sollten in das Votum der Kommission einfließen. Das Forum lehnte eine Rückkehr zur Staatspension ab. Es präsentierte zwei Modelle, eines davon ein Versorgungswerk, in das alle Abgeordneten verpflichtend einzahlen.

Kommission kostet knapp 200 000 Euro

Der Kommission gehören unter anderem der Freiburger Politologe Ulrich Eith, DGB-Vizechefin Gabriele Frenzer-Wolf sowie der ehemalige Präsident des Landesrechnungshofes Max Munding. Auch der Steuerzahlerbund und die Arbeitgeber sind vertreten. Chef ist der frühere Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Michael Hund. Die Kosten werden auf 197 200 Euro beziffert, darunter 65 000 für die Bürgerbeteiligustagng, 35 000 Euro für den Vorsitzenden und 75 000 Euro für einen Mitarbeiter seiner Geschäftsstelle und eine Bürokraft. Ursprünglich war ein früherer Verfassungsrichter als Vorsitzender vorgesehen, der ein Honorar in Höhe von 120 000 Euro erhalten sollte. Nach Kritik unter anderem aus der Opposition wurde beschlossen, einen anderen Vorsitzenden zu suchen.