Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg sitzen im Plenum. Foto: dpa

Die künftige Altersversorgung der Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag ist weiterhin unklar. Vier Fraktionen haben noch offene Fragen im Fall von Berufsunfähigkeit und Tod.

Stuttgart - Noch ist die Entscheidung über die künftige Altersversorgung der Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag nicht gefallen. Zwar gilt ein Beitritt in ein bestehendes Versorgungswerk für Parlamentarier als Favorit unter den möglichen Modellen, die eine unabhängige Kommission vorgeschlagen hatte. Doch die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP sehen noch viele offene Fragen – zum Beispiel zu Übergangsregelungen und für den Fall, dass sie während oder nach der Mandatszeit berufsunfähig werden oder sterben.

Die Fraktionschefs Andreas Schwarz (Grüne), Wolfgang Reinhart (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Hans-Ulrich Rülke (FDP) baten Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) Mitte Juni deshalb mit einem gemeinsamen Schreiben, die offenen Fragen von der Kommission klären zu lassen. Dem Vernehmen nach soll Aras dies abgelehnt haben. Aras habe eine Klärung der offenen Fragen durch die Landtagsverwaltung zugesichert, sagte eine Landtagssprecherin.

Das Thema bleibt brisant

Im Februar 2017 hatte der Landtag im Eilverfahren ohne die Stimmen von AfD und FDP beschlossen, bei gleichbleibender Diät die Rückkehr zur lukrativen Pension zu ermöglichen. Erst nach massiven öffentlichen Protesten nahmen die Abgeordneten den Beschluss zurück und es wurde die Kommission eingesetzt, die sich mehrheitlich für die Versorgungswerk-Lösung aussprach. Jetzt machte die AfD das Thema zur aktuellen Debatte im Landtag. Ihr Fraktionsvize Rüdiger Klos bezichtigte die anderen Fraktionen, weiter „in die Kasse der Steuerzahler“ greifen zu wollen. Die AfD hingegen wolle den Zuschuss zur privaten Altersvorsorge beibehalten. Derzeit erhalten Abgeordnete neben Diät (7963 Euro) und Kostenpauschale (2208 Euro) noch 1751 Euro für die Altersabsicherung.

Rülke (FDP) sagte, seine Fraktion brauche keine Änderung – schon gar keine Rückkehr zur Staatspension –, aber sie verschließe sich nicht der Diskussion. Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) sagte, eine Entscheidung solle bis Ende dieses Jahres fallen. Sie müsse aber transparent und vorbereitet sein. Nicole Razavi (CDU) sagte, es sei eine Veränderung angebracht, um „bestehende Versorgungslücken“ zu schließen. Sie hob auch „die einzigartige Stellung“ der Abgeordneten hervor. Reinhold Gall (SPD) wies auf verfassungsrechtliche Bedenken hin, die die Kommission aufgezeigt habe, weil derzeit etwa eine Regelung zur Hinterbliebenenversorgung fehle. Diese müsse man ausräumen.