Dass die Müllgebührenzahler die Deponiefolgekosten bezahlen sollen, will sich die Initiative Müllgebühren in Ludwigsburg nicht gefallen lassen. Foto: dpa / /Julian Stratenschulte

Eine Initiative geht gegen die Abfallverordnungen des Kreises Ludwigsburg vor. Rechtswidrig würden Nachsorgekosten für zwei Deponien ausschließlich den Gebührenzahlern aufgebürdet.

Ludwigsburg - Seinen schon länger angekündigten Normenkontrollantrag gegen die Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 des Landkreises Ludwigsburg hat jetzt der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg (IMLB) beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gestellt. Das sei über die Anwaltskanzlei Quaas & Partner geschehen, informiert Wolfgang Appel, Vorsitzender des Initiativkreises. Sie hatte den IMLB bereits bei erfolgreichen Normenkontrollklagen Ende der 1990er Jahre vertreten.

„Der Antrag richtet sich in erster Linie dagegen, dass der Landkreis die massiv gestiegenen Nachsorgekosten für die Deponien Burghof und Lemberg ausschließlich dem Müllgebührenzahler anlasten will“, erklärt Appel. Der letzte Hausmüll auf der Deponie Burghof sei 2005 angeliefert worden.

Gegen die Bescheide gab es zahlreiche Widersprüche

„Für die Nachsorge dieser Deponien hat der Landkreis bis 2020 Rückstellungen von etwa 33 Millionen Euro aus den Hausmüllgebühren gebildet. Nach einem im Jahr 2020 vom Landkreis in Auftrag gegebenem Gutachten sind die prognostizierten Nachsorgekosten dramatisch angestiegen, jetzt sollen die Müllgebührenzahler in den nächsten Jahren 125 Millionen aufbringen.“ Der Mehrbetrag von 92 Millionen Euro fällt vor allem für die Oberflächenabdichtung und die Rekultivierung der Deponien, für die Sickerwasserbehandlung und die Fassung der Deponiegase an.

Der Initiativkreis Müllgebühren hält die Einstellung dieser so genannten Folgekosten in die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaftssatzungen 2021 und 2022 wegen rechtlich fehlerhafter Kalkulation und wegen Fehlern bei der Ermessensausübung für rechtswidrig. Schon im Frühjahr 2021 hatte der Initiativkreis die Bürger dazu aufgerufen, gegen die Gebührenbescheide Widerspruch zu erheben.

Es sei nicht verursachergerecht, dass die Kosten ausschließlich über die Müllgebühren der Haushalte und kleiner Gewerbebetriebe finanziert werden sollten, obwohl in der Vergangenheit auch Industrieabfälle dort abgelagert worden seien, so die Argumentation. Daraufhin waren im Landratsamt zahlreiche Widersprüche eingegangen.