So war es vergangenen Winter, so kommt es wahrscheinlich wieder: In Stuttgart wird der akute Alarmzustand angezeigt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Man musste mit ihm rechnen, aber ganz sicher war die Neuauflage nicht. Jetzt hat OB Fritz Kuhn für den kommenden Winter doch wieder eine Feinstaubalarm-Periode angekündigt. Für die Zeit danach ist das Stadtoberhaupt aber zuversichtlich.

Stuttgart - Jetzt steht es fest: In Stuttgart beginnt auch in diesem Jahr am 15. Oktober wieder eine Feinstaubalarm-Phase, die bis 15. April währt. Das bedeutet: Wenn viel Feinstaub in der Luft ist, ruft die Stadt für kritische Tage den Alarm aus. Dann müssen Komfortöfen, die nicht zum Heizen benötigt werden, aus bleiben. Und Autofahrer sollen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor freiwillig stehen lassen.

Die Wiederauflage war bis Mittwoch nicht gesichert, denn das Jahr 2018 war günstig verlaufen. Mit der Messstelle am Neckartor wurden nur 20 Tage mit mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft ermittelt. Der Grenzwert besagt, dass bis zu 35 solcher Tage pro Kalenderjahr hinnehmbar sind. In dieser Lage hatte OB Fritz Kuhn (Grüne) Ende 2018 angekündigt, er wolle nach der Tarifreform beim Stuttgarter Verkehrs- und Tarifverbund (VVS), nach dem 1. April, eine Bilanz des Feinstaubalarms ziehen.

Alarm zur Überprüfung der Nachhaltigkeit

Jetzt hat er sich wieder für den Feinstaubalarm entschieden, obwohl konservative Gruppierungen im Rathaus und Stadtmarketing-Chef Armin Dellnitz diesen als nachteilig für Stuttgarts Ruf einstufen. Warum bleibt es beim Feinstaubalarm, obwohl 2018 gut endete? Dazu sagte Jasmin Bühler, Sprecherin der Stadt: Man wolle zwei Jahre ohne Reißen des Grenzwerts haben, damit man wisse, ob die Minderung der Feinstaubkonzentrationen in Stuttgarts Luft nachhaltig ist. Immerhin gab es im ersten Halbjahr 20 Überschreitungstage – so viele wie 2018 im ganzen Jahr. Kuhn bleibt dennoch zuversichtlich, erklärte er. Sollte man auch 2019 im Rahmen bleiben, könne man 2020 auf den Alarm verzichten.

Begleitmaßnahmen sind noch nicht bestimmt

Stadt und VVS prüfen noch, welche Begleitmaßnahmen es geben könnte. Die Vergünstigungen für Tagesfahrkarten, die man letztmals in der ganzen Feinstaubalarm-Periode anbot, scheiden aus. Sie sind nach der Tarifreform Standard.