Die 7. Strafkammer verfügt die Unterbringung eines psychisch Kranken. Foto: dpa

Das Landgericht hält einen an Psychosen leidenden 35-Jährigen für nicht schuldfähig und ordnet wegen Rückfallgefahr die Unterbringung in der Psychiatrie an.

Urteil - Ein Teil der Straftaten, die ein an paranoider Schizophrenie leidender 35-Jähriger aus den Raum Backnang im Frühjahr diesen Jahres in unterschiedliche Wahnzuständen begangen hat, scheinen zunächst eher skurril, denn schwer kriminell: Die nicht bezahlte Friseurrechnung über 42 Euro etwa, bei der er in vollster Überzeugung, Gott zu sein, auch ganz selbstverständlich annahm, als dieser müsse er nicht bezahlen. Ähnlich beim wahllosen 1300-Euro-Einkauf von Utensilien in einem Backnanger Drogeriemarkt, wo er im gleichen Gotteswahn den Laden ohne zu zahlen verlassen wollte, aber daran gehindert wurde.

Religiöse Wahnvorstellungen

Mal sei er Gott gewesen, Mal Jesus oder auch Judas, erzählt der 35-Jährige in der Verhandlung, dazu von Stimmen, die ihm allerlei befohlen hätten. So auch bei jenen Fällen, in denen er ihm Wahn auf seine zeitweilige Lebensgefährtin einschlug oder bei anderer Gelegenheit in das Haus einbrach, in dem diese mit ihrem Ex-Mann lebte, diesen verprügelte und nach eigener Aussagen in lichten Momenten sich selbst fragte: „Was machst du da eigentlich?“ Trotz zeitweiliger Trennung sieht die 46-Jährige, die als Zeugin im Prozess aussagte, ihre Zukunft zusammen mit dem 35-Jährigen, bei dem sie selbst einem massiven Wandel der Persönlichkeit beobachtet habe, nachdem dieser im vergangenen Herbst offenbar seine Medikamente abgesetzt hatte.

Gericht sieht hohe Rückfallgefahr

Ihre mit entsprechendem Plädoyer von der Verteidigerin unterstützte Hoffnung, dass der psychisch Kranke nun per Weisung des Gerichts in eine ambulante Therapie mit Unterbringung in einer entsprechenden Wohngruppe kommen könnte, geht am Ende aber nicht in Erfüllung. Die 7. Große Strafkammer hält den 35-Jährigen zwar wegen der auch gutachterlich bestätigten und tatenauslösenden Psychosen für schuldunfähig. Bei dem Kranken bestehe allerdings eine hohe Rückfallgefahr zum Beispiel im Fall eines weiteren Absetzens der Medikamente. Damit gehe von ihm – wie auch der Staatsanwalt in seinem Plädoyer konstatiert hatte – eine Gefahr für die Allgemeinheit aus. Deshalb wird der Kranke nun in einer psychiatrische Klinik untergebracht.