Welche Vorteile haben Geimpfte, wenn die 2G-Regel eingeführt wird? Foto: ReaLiia / shutterstock.com

Sollte die 2G-Regel eingeführt werden, bringt die neue Corona-Verordnung einige Vorteile für geimpfte und genesene Personen mit sich. Hier ist eine Liste mit den wichtigsten Punkten.

Die am 16.09. eingeführte Corona-Verordnung von Baden-Württemberg basiert auf einem dreistufigen System, das sich an der Auslastung der Krankenhäuser orientiert. In der Basisstufe bleibt alles wie gehabt (3G), doch in den Stufen 2 (Warnstufe) und 3 (Alarmstufe mit 2G) werden ungeimpfte Personen teilweise sehr stark eingeschränkt. Welche Stufe im Moment gilt, veröffentlicht das Staatsministerium auf dieser Seite. Alle Nachteile für Ungeimpfte haben wir bereits in diesem Beitrag zusammengefasst. Welche Vorteile Geimpfte in diesem Konstrukt haben, erfahren Sie hier.

Keine Zugangsbeschränkungen

Egal ob beim Essen im Restaurant, dem Training im Fitnessstudio oder der Teilnahme an Konzerten – Geimpfte müssen in keiner der drei Stufen mit irgendwelchen Einschränkungen im öffentlichen Leben rechnen. Vorausgesetzt, sie haben keine typischen Symptome einer Corona-Erkrankung. Denn auch immunisierte Personen können das Virus übertragen.

Keine Testpflicht

Im Inland gibt es so gut wie keine Situation mehr, in der Geimpfte sich testen lassen müssen – weder im privaten, noch im beruflichen Kontext. Lediglich bei Verdacht auf eine Corona-Infizierung kann ein Test behördlich angeordnet werden.

Keine Kontaktbeschränkungen

In der Warn- und Alarmstufe gelten für Ungeimpfte auch wieder Kontaktbeschränkungen. Geimpfte und Genesene sind von dieser Regelung ausgenommen und können sich in beliebiger Anzahl treffen.

Quarantäne als Kontaktperson nur in Sonderfällen

Zwar müssen Geimpfte und Genesene bei einem positiven Corona-Test ebenfalls in Quarantäne, als Kontaktpersonen von Infizierten sind sie von der Absonderungspflicht jedoch weitestgehend befreit. Es sei denn, bei den Infizierten wurde eine besorgniserregende Virusvariante festgestellt. In diesem Fall empfiehlt das Robert Koch-Institut die Quarantäne auch für geimpfte und genesene Personen.

Lohnfortzahlung auch bei Quarantäne

Ungeimpfte, die in Quarantäne müssen und aus diesem Grund nicht zur Arbeit erscheinen können, erhalten keine Entschädigungszahlungen für den Verdienstausfall vom Land mehr, wenn die Absonderung durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Geimpfte dagegen können auch weiterhin mit Lohnersatz rechnen.

Maskenpflicht bleibt

Trotz aller Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene bleibt die Maskenpflicht auch für diese Gruppe weiterhin bestehen.

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