Auch bei der Abstimmung zum Nachtragshaushalt im Bundestag wurde der Abstand eingehalten. Foto: AFP/TOBIAS SCHWARZ

Per Notfallregelung wird die Schuldenbremse ausgesetzt. Da die Corona-Krise enorme Kosten verursacht und zugleich Steuereinnahmen wegfallen dürften, ist eine massive Neuverschuldung die Folge.

Berlin - Der Bundestag hat einen Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Hilfspakete in der Corona-Krise beschlossen. Vorgesehen sind darin neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro. Dafür soll auch eine Notfallregelung bei der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse angewandt werden, darüber lief am Mittwochnachmittag noch die namentliche Abstimmung.

Das Finanzministerium rechnet im Nachtragshaushalt mit Kosten für die Corona-Hilfsprogramme von 122,5 Milliarden Euro. So sind direkte Zuschüsse von insgesamt 50 Milliarden Euro für kleine Firmen und Solo-Selbstständige geplant, auch Krankenhäuser sollen mehr Geld bekommen.

Zugleich rechnet der Bund damit, wegen der massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise 33,5 Milliarden Euro weniger Steuern einzunehmen. Deshalb plant Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Neuverschuldung von 156 Milliarden Euro. Das sind rund 100 Milliarden mehr, als die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt.

Sitzung im Bundesrat dauerte nur wenige Minuten

Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Corona-Hilfspakete - die Länderkammer hatte am Mittwochmorgen in einer Sondersitzung dafür gestimmt, eine entsprechende Stellungnahme zum Gesetzentwurf sofort dem Bundestag zuzuleiten. Die Sitzung dauerte nur wenige Minuten, es gab keine Wortmeldungen.

Bei dem Verfahren im Schnelldurchgang im Bundesrat fanden nicht wie sonst üblich Ausschussberatungen statt. Die Länderkammer stimmt dann in einer weiteren Sondersitzung am Freitag abschließend über den Gesetzesbeschluss zum Nachtragshaushalt ab. Am Freitag geht es dann auch um andere Gesetze der Corona-Hilfspakete, die zum Teil zustimmungspflichtig sind.