Weil er selbst nicht brennen darf, hat der Steinheimer die Anlage jemand anderem „schmackhaft gemacht“ . Doch die Anlage war eigentlich beschlagnahmt. Foto: dpa/von Erichsen

Ein 74-Jähriger aus Steinheim muss 1200 Euro Geldstrafe bezahlen, weil er Zollplomben geöffnet hat, damit eine Schnapsbrennerei betrieben werden kann.

Steinheim - Siegelbruch an einer Schnapsbrennerei und Urkundenfälschung beim Verkauf eines Brenngeräts haben einem 74-jährigen Steinheimer vor dem Ludwigsburger Amtsgericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro eingebracht. Weil der Mann nicht selber Schnaps brennen darf, landete die Brennerei aus Benningen auf Umwegen über Möglingen am Ende in Braunsbach am Kocher.

Der Tatort des Siegelbruchs war eine Garage in Möglingen. Dort war die Schnapsbrennerei zwischengelagert und das Zollamt hatte Plomben angebracht. Zwischen dem 22. und dem 30. Januar vergangenen Jahres, so die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte die Zollplomben geöffnet, damit die Brennerei betrieben werden kann. Tags drauf habe er einem Geschädigten in Braunsbach auf dessen Bauernhof einen Kaufvertrag vorgelegt und mit einem unleserlichen Kürzel selbst unterschrieben, obgleich die Brennerei im Eigentum einer Möglinger Erbengemeinschaft gestanden habe. Zur Erbengemeinschaft erklärte der Angeklagte, erst habe die Brennerei in Benningen gestanden. Dann sei seine Schwiegermutter gestorben und seine Ehefrau habe die Schnapsbrennerei an seine Schwägerin übertragen.

„Beim Zoll war die Brennerei auf den Schwippschwager angemeldet“, blickte Richterin Ann-Cathrin Koblinger in die Akten. „Der ist behindert“, sagte der Angeklagte und fügte hinzu, bei der Brennerei handele es sich um ein „Starmodell“. Dieses könne man doch „nicht einfach so verrotten lassen“. Weil er selber nicht brennen dürfe und keinen gefunden habe, der für ihn brennt, habe er die Brennerei eben dem Braunsbacher Bauern „schmackhaft gemacht“, erzählte der Angeklagte. Der 61-jährige Landwirt aus Braunsbach musste in den Zeugenstand, nachdem er wegen der Geschichte mit der Schnapsbrennerei bereits ein Bußgeld bezahlt hatte. Der Mann sagte aus, der Angeklagte habe gemeint, die Brennerei müsse schnell aus der Möglinger Garage raus, weil er dort Miete bezahlen müsse. Dann hätten sie die Brennerei gemeinsam abgeholt. 2019, wie es im Kaufvertrag stehe, sei das jedoch ganz bestimmt nicht gewesen, sondern eher 2018. Nun hatte der Zeuge aber mit Datum vom 30. Januar 2019 beim Zollamt angezeigt, dass er eine Brennerei habe. Ja, der Angeklagte habe in Braunsbach brennen und sich den Gewinn dann mit ihm teilen wollen, erklärte der Landwirt. „Sollten Sie Strohmann sein?“ Diese richterliche Frage bejahte der Landwirt. „Weil ich 300 bis 400 Obstbäume habe und vorher schon Schnaps verkauft habe.“

Vom Schnaps brennen allerdings habe er „keine Ahnung“ und „auch gar nicht die Zeit dazu gehabt. Vor der Brennerei habe ihn der Steinheimer schon einmal mit einem Reifengeschäft übers Ohr gehauen und mittlerweile sei ihm das Geschäfte machen mit diesem endgültig vergangen.

Als der Braunsbacher gefragt wurde, wie viel er denn für die Brennerei bezahlt hat, meinte er „nichts“. Zollplomben hätte er bei der Abholung in Möglingen keine gesehen. Der Angeklagte habe nur gemeint, er hätte da „ein Lättle weggemacht“. „Ich habe kein Holzstück entfernt und auch bei keinem Schriftstück geschummelt“, beharrte der Angeklagte auf seiner Unschuld. Dann nahm sein Neffe mit der Nachricht auf dem Zeugenstuhl Platz, nur er sei der rechtmäßige Erbe der Brennerei. Der Neffe hatte die Brauerei in Möglingen fotografiert, inklusive Zollplomben, weil es mit dem Onkel öfter Ärger gebe. Der Neffe, als er den Kaufvertrag zu Gesicht bekam: „Das ist nicht meine Unterschrift und auch nicht die von meiner Mutter oder meiner Schwester.“

Den Zeugen vom Hauptzollamt Heilbronn war der Angeklagte kein Unbekannter, vor allem nicht denen von der Steueraufsicht. Steuern hatte der Mann so lange hinterzogen, bis er ins Gefängnis musste. Mit dem Weingesetz war er auch schon einmal in Konflikt gekommen.