„Springen auf eigene Gefahr“, hieß es in der Benutzungsordnung des Bad Wimpfener Freibads. Doch das schützt vor Strafe nicht. Foto: dpa

Der tödliche Unfall am Sprungturm im Freibad von Bad Wimpfen ist den laxen Sicherheitsvorkehrungen des Badbetreibers anzulasten. Das hat jetzt eine Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts entschieden.

Bad Wimpfen/Heilbronn - Der tödliche Unfall am Sprungturm des Mineralfreibads in Bad Wimpfen (Kreis Heilbronn) im Sommer 2015 kommt den Betreiber des Bades teuer zu stehen. Nach einer halbjährigen Beweisaufnahme entschied die sechste Zivilkammer des Heilbronner Landgerichts jetzt, dass der tragische Tod eines 35-jährigen Badbesuchers dem alleinigen Verschulden von Badbetreiber und Bademeister zuzurechnen sei. Sie hätten den Gefahrenherd am Sprungturm nicht erkannt und keine ausreichenden Sicherungen getroffen.

Nur Augenkontakt reicht nicht

Der Verunglückte war vom Fünf-Meter-Brett gesprungen. Beim Auftauchen sprang ihm ein anderer Mann vom Zehn-Meter-Turm auf den Kopf. Beide Sprungebenen liegen direkt übereinander und waren nicht abgesperrt. Wie die Beweisaufnahme ergab, sollte die Freigabe lediglich durch Augenkontakt mit dem Bademeister und gegenseitige Zurufe der Badegäste nach dem Motto „Fünfer springt“ erfolgen.

Der Frau und den beiden Kindern des Opfers sprach das Gericht die Erstattung der Beerdigungskosten sowie Unterhaltszahlungen zu. Über die genaue Höhe werde in einem Betragsverfahren entschieden, das sich anschließe, sobald das Urteil rechtskräftig sei, hieß es.